Steuern & Abgaben

Wie die kalte Progression wirklich zu stoppen ist

SPÖ und ÖVP sind uneins, wie sie die Steuerzahler vor der Inflation schützen wollen. Gemeinsam haben ihre Vorschläge, dass der Regierung noch immer ein "Körberlgeld" bliebe. Dabei zeigen die Schweiz und Schweden vor, dass es auch anders geht.

Die kalte Progression bleibt ein heißes Thema. Zwar sind sich die Regierungsparteien einig, dass dieses Phänomen zulasten der Steuerzahler im Lauf des Herbsts beseitigt beziehungsweise reduziert werden soll. Aber genau hier beginnen schon die Differenzen: Lautet das wichtigste Ziel, die Steuerzahler so weit wie möglich vor Nachteilen durch die Inflation zu schützen? Oder zielt die Politik doch darauf ab, zunächst lieber noch etwas höhere Einnahmen zu erzielen, die danach – hoffentlich Wähler-wirksam – in Form einer Steuersenkung rückerstattet werden?

Mehreinnahmen in Milliardenhöhe

Die kalte Progression entsteht, wenn die Arbeitgeber die Einkommen an die Inflation anpassen, um so die Kaufkraft der Beschäftigten zu sichern. Die Arbeitnehmer verdienen real nicht mehr – sie zahlen aber höhere Steuern, weil das Steuersystem nicht um die Inflation korrigiert wird. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der 30.000 Euro brutto pro Jahr verdient, zahlt heuer 2.528 Euro an Lohnsteuer. Wird sein Lohn um die Inflation angehoben, zahlt er 2021 dann 3.227 Euro Steuer, um 699 Euro mehr als heute – und das, obwohl seine Kaufkraft nicht gestiegen ist.

“Würde die kalte Progression abgeschafft, müsste der Arbeitnehmer nur 233 Euro mehr Lohnsteuer zahlen – eine Differenz von 466 Euro allein für das Jahr 2021”, sagt Dénes Kucsera. Er hat gemeinsam mit Hanno Lorenz in der Studie “Heiße Fakten zur kalten Progression” auch untersucht, wie andere Länder dieses Problem gelöst haben. Die folgende Grafik zeigt zweierlei: Erstens, dass die Steuerzahler in den nächsten Jahren dem Finanzminister zu Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verhelfen. Und zweitens, dass es etwa in der Schweiz und in Schweden Gesetze gibt, die die Steuerpflichtigen sehr viel besser stellen:

Eine effektive Weise, die Arbeitnehmer von der kalten Progression zu verschonen, ist das Schweizer Modell: eine automatische Anpassung der Steuerstufen an die Inflation. Schweden geht noch einen Schritt weiter: Dort ändert sich das Steuersystem gemäß der Reallohnentwicklung. Damit wird auch die Steuerbelastung aller gemessen an ihrem Einkommen konstant gehalten.

Nur Teil-Lösungen der Regierung

Leider bleiben die Ideen von SPÖ wie ÖVP deutlich hinter beiden Vorbild-Ländern zurück. Der im Juni präsentierte Vorschlag von Finanzminister Schelling (ÖVP) ist nur eine Teil-Lösung. Demnach sollen sich die Steuertarife erst dann an die Inflation anpassen, wenn diese kumuliert fünf Prozent erreicht hat und gleichzeitig die Wirtschaft wächst. Das kann Jahre dauern.

Auch der SPÖ-Vorschlag sieht eine Milderung der kalten Progression erst nach fünf Prozent Inflation vor. Zusätzlich will die SPÖ Geringverdiener stärker von der kalten Progression entlasten als Gutverdiener. Letztere, für die ja höhere Steuertarife gelten, würden dann im Verhältnis zu Geringverdienern steuerlich noch etwas stärker belastet als bisher. Da die geplante Berechnungsweise noch nicht bekannt ist, wird der SPÖ-Vorschlag in der Grafik nicht dargestellt. Die Werte dürften aber ähnlich sein wie jene im ÖVP-Modell.

Staatskassen füllen oder Kaufkraft der Bürger erhalten?

Andere Länder haben gezeigt, wie man die kalte Progression völlig eliminiert. Dass gerade auch die SPÖ sowie die Arbeiterkammer dagegen sind, dass den Steuerzahlern möglichst viel von ihrem Geld bleibt, ist rätselhaft. Sie müssten dafür plädieren, dass dieser Einkommensfresser zur Gänze beseitigt wird. In Österreich scheint es aber eher darum zu gehen, die Kassen des Staates zu füllen statt die Kaufkraft der Bürger zu erhalten. Nach derzeitigem Stand bleibt eine versteckte Steuerbelastung von 600 Euro je Arbeitnehmer bis 2021. Dem Finanzminister brächte die geplante Regelung bis dahin mindestens 3,9 Milliarden an Zusatzeinnahmen – Geld, das eigentlich beim Steuerzahler bleiben sollte.

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