Insbesondere Jungunternehmer haben hierzulande oft mit bürokratischen Hürden und willkürlich anmutenden Auflagen zu kämpfen. Unsere Kampagne will ein Bewusstsein für die bestehenden Probleme schaffen und Lösungswege aufzeigen.
Österreich liebt die Regulierung. Das betrifft auch die Gründung von Betrieben. In keinem westeuropäischen Land müssen angehende Unternehmer so viele Befähigungsnachweise erbringen wie in Österreich. Die Ausübung von 80 Gewerben ist streng geregelt, eine Meisterprüfung wird vorausgesetzt. Selbst die freien Gewerbe werden bis ins Detail beschrieben. Der Unternehmer stellt aus Sicht des Gesetzgebers offensichtlich eine permanente Gefahrenquelle dar, die es zu entschärfen gilt.
Mit der Kampagne „Der Unternehmergeist“ will die Agenda Austria aufzeigen, mit welchen bürokratischen Hürden und oft willkürlich anmutenden Auflagen junge Unternehmer in Österreich zu kämpfen haben: von Kleidermachern, über Food Truck-Gastronomen bis hin zu privaten Bestattern. Trotz aller Widrigkeiten steht zumindest eines fest: „Wir Österreicher haben Unternehmergeist!“
P.S.: Wie eine Reform der Gewerbeordnung zum Wohle aller Beteiligten aussehen könnte, haben wir bereits hier zusammengefasst.
Um in Österreich selbstgenähte Kleidung verkaufen zu dürfen, muss man mindestens eine fünfjährige Ausbildung machen (Kleidermacher-Lehre, zwei Jahre Praxis und dann die Meisterprüfung). Alternativ dazu können angehende Kleidermacher u.a. fünf Jahre Modeschule und ein weiteres Jahr Praxis absolvieren. Der Grund: Damen- und Herrenkleidermacher zählen zu den eingetragenen Gewerben.
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Weitere InformationenDie Wirtschaftskammer Österreich rechtfertigt den schwierigen Zugang zum Kleidermacher-Gewerbe mit der Sicherung der Qualität der erbrachten Leistung – nicht selten steckt dahinter aber nur der Schutz bereits bestehender Betriebe vor der unliebsamen Konkurrenz. Ginge es einzig um die Qualität, wäre das Verpacken und Herstellen von Fallschirmen wohl kaum ein freies Gewerbe, während es für Entwurf und Herstellung von Damenkleidern eine Meisterprüfung braucht.
Angehende Kleidermacher können die bürokratischen Hürden auf verschiedene Arten umgehen. Als angemeldete Modedesigner dürfen sie designen, den Schnitt konstruieren und den Prototyp in Stoff ausfertigen. Wenn aber ein Kunde ein Kleidungsstück bestellt, müssen sie die Produktion auslagern. Alternativ dazu können Wiener Kleidermacher einen sogenannten individuellen Befähigungsnachweis bei der MA63 (Gewerbe- und Ernährungswesen) erwerben. Hierzu müssen sie eine Prüfung ablegen, die von einem Fachgespräch bis hin zum Probenähen vor den Augen des Prüfers reichen kann.
Die „Bürgerinitiative für ein Freies Gewerbe der Damen- und Herrenkleidermacher“ fordert daher die Umwandlung des eingetragenen Gewerbes „Damen- und Herrenkleidermacher“ in ein freies Gewerbe. Denn für Konsumenten besteht keine Gefahr für Leib und Leben und sie sind fähig, die Qualität der Kleidung selbst einzuschätzen. Hier finden Sie mehr Informationen zur Bürgerinitiative.
Hochwertiges Essen von mobilen Ständen auf der Straße liegt seit Jahren weltweit im Trend. Doch während das Geschäft mit den Food Trucks in London und Berlin boomt, läuft es in Wien eher schlecht. Die wenigen Betreiber kritisieren, dass Wien zu steif und bürokratisch für das flexible Food Truck-Geschäft ist. Das beginnt bei den unzähligen Hygiene-, Verkehrs-, Technik- und Arbeitsrecht-Vorschriften für die Zulassung eines Food Trucks. Die Straßenverkehrsordnung schreibt etwa vor, dass sich die Außenklappe des Fahrzeugs mindestens 2,20 Meter über dem Gehsteig befinden muss. Es könnte sich ja eine sehr großgewachsene Person den Kopf daran stoßen.
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Auch die Standortsuche wird meist zum bürokratischen Hürdenlauf. Der Verkauf auf Privatgrund oder Marktgebiet läuft noch relativ einfach. Schwieriger wird es bei öffentlichen Plätzen: Bis zu 13 Stellen entscheiden nach ihren jeweiligen Kriterien über die Vergabe einer Standortgenehmigung. In Wien kann z.B. die MA 19 „Architektur und Stadtgestaltung“ den Antrag ablehnen, wenn sie befindet, dass der Food-Truck nicht ins Stadtbild passe. Die Genehmigungen werden außerdem nur für lange Zeiträume erteilt, obwohl man als Food-Truck-Gastronom laufend flexibel den Standort wechseln muss, um der sich ändernden Nachfrage an verschiedenen Orten entsprechen zu können.
Dass es auch anders geht, zeigen Städte wie Boston in den USA. Dort gibt es deklarierte Zonen, in denen registrierte Food-Trucks ihre Speisen frei verkaufen dürfen. Hierzu müssen die Verkäufer zunächst einen „Mobile Food Truck Permit“ erwerben. Dann nehmen sie zu Beginn der Saison an einem Lotterie-System teil, über welches die Verkaufsstandorte vergeben werden.
Neue Bestattungsunternehmen verfolgen das Ziel, eine Alternative zu den traditionell gehaltenen Angeboten am Markt zu bieten und dabei individueller auf die Kundenwünsche einzugehen. Bürokratische Hürden und insbesondere die Quasi-Monopolstellung des Wiener Marktführers „Bestattung Wien“ erschweren privaten Bestattern das Geschäft.
In Österreich können Bestatter keine individuellen Naturbestattungen an menschenleeren Orten anbieten. Man darf die Asche von Verstorbenen – mit wenigen Ausnahmen – nicht in der Natur verstreuen. Für diese Art von Beerdigung muss man ins Ausland ausweichen, z.B. in die Schweiz. Um einen Angehörigen außerhalb des Friedhofs beizusetzen, benötigt man eine Sondergenehmigung. Die Urne muss fest verschlossen bleiben und muss auch nicht verrottbarem Material bestehen.
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Weitere InformationenGemäß Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz müssen Verstorbene bis zur Beisetzung in einer Kühlhalle auf Friedhofsgelände liegen und dürfen nur in den dortigen Hallen aufgebahrt werden. Diese Aufbahrungshallen werden aber ausschließlich von der „Bestattung Wien“ betrieben und müssen von Privaten daher angemietet werden. Die „Bestattung Wien“ führt auch sämtliche Sozialbestattungen der Stadt durch, als das einzige Unternehmen, das die Auflagen des öffentlichen Auftrages erfüllen konnte.* Hierbei übernimmt die Stadt Wien die anfallenden Bestattungskosten.
* Die Kriterien für den gesuchten Dienstleister waren so gestaltet, dass sie in der Praxis nur von der Bestattung Wien erfüllt werden konnten. Für die Jahre 2010 bis 2013 mussten beispielsweise mindestens 1.600 Leichentransporte vorgewiesen werden. Angesichts der Tatsache, dass die Bestattung Wien im Jahr 2010 gerade die damalige Konkurrenz geschluckt hatte, war diese Auflage alleine für die privaten Anbieter kaum zu erfüllen. Kein Kriterium waren die zu erwartenden Kosten.
In der Gastronomie sind Unternehmer von besonders vielen bürokratischen Auflagen betroffen: Die diversen Neuregelungen der letzten Jahre wie Allergenverordnung, Raucherschutz oder die Neureglementierung für Schanigärten in Wien sorgten für Aufregung.
Die erste Hürde liegt darin, eine Betriebsanlagengenehmigung für sein Restaurant zu erhalten. Diese wird erst erteilt, wenn der Gastrobetrieb fix und fertig ist – die Bearbeitungsdauer liegt derzeit laut Wirtschaftskammer bei zwei bis drei Monaten – meist dauert es deutlich länger. In dieser Zeit zahlt ein Wirt aber schon Miete, hat laufende Kosten und keine Einnahmen. Für kleine Betriebe mit wenig Kapital ist das ein großes Problem.
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Weitere InformationenWer in Wien einen Schanigarten betreiben möchte, muss sich zuvor mit den Behörden arrangieren: Wie groß ein Schanigarten oder Schirme sein dürfen, wie lange und in welchen Monaten er geöffnet sein darf, entscheidet der Bezirk. Administrativ ist das ein großer Aufwand für die Gastwirte. Die kürzlich beschlossene Neureglementierung für Schanigärten ermöglicht zwar in Zukunft eine Winteröffnung, geht aber auch mit einer Tariferhöhung und der Staffelung in neue (teurere) Zonen einher.
Oft wird die EU als Schuldiger ausgemacht, wenn es unangenehme Neuerungen für Wirte und Konsumenten gibt. Doch bei der weitreichenden Allergenverordnung war nicht Brüssel für das Ungemach der Wirte verantwortlich, sondern vor allem der heimische Gesetzgeber. Denn die EU-Regeln enthalten beispielsweise keine Vorgaben, wonach die allergenen Stoffe durch Informationen auf Speisekarten oder durch eigens geschulte Kellner dem Gast mitgeteilt werden müssen. Dies wurde allein durch die österreichische Verordnung vorgeschrieben. Alternativen wie etwa Hinweise im Internet wären möglich gewesen, waren den heimischen Gesetzgebern aber zu wenig.
Wer sich als Betreiber eines Schönheitssalons um das Wohlbefinden seiner Kunden kümmern will, kann schnell mit der Gewerbeordnung in Konflikt geraten. Denn da die einzelnen Gewerbe sehr eng definiert sind, benötigen viele Betriebe mehrere Anmeldungen. Will ein Kosmetiker seinen Kunden das Gesamtpaket bieten, inklusive Fußbad, Pediküre und entspannender Massage, muss er drei Gewerbe anmelden: „Kosmetik (Schönheitspflege)“, „Fußpflege“ und „Massage“. Für jeden Gewerbeschein fällt die Grundumlage bei der Wirtschaftskammer an, die zuletzt 179 Millionen Euro in die Kassen der Kammer spülte.
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Weitere InformationenDurch die Ausweitung der Nebenrechte im Zuge der laufenden Gewerbereform könnten künftig weniger Gewerbescheine erforderlich sein. Bei den reglementierten Gewerben werden die Nebenrechte auf 15 Prozent erweitert. Das heißt, im Fall des Kosmetikers könnte dieser ohne Gewerbeschein künftig 15 Prozent seiner gesamten gewerblichen Tätigkeit mit Massagen bestreiten. Wie praktikabel diese Regelung für Unternehmer ist, muss sich aber noch in der Praxis zeigen.
Mit dem Erwerb des Befähigungsnachweises sind Selbständige jedenfalls auf der sicheren Seite. Die Grundausbildung der Masseure dauert etwa 700 Lehrstunden und kostet zwischen 4.000 und 6.000 Euro. Wer weder so viel Zeit noch Geld hat, kann bestehende Schlupflöcher in der Gewerbeordnung nutzen: Es besteht die Möglichkeit einer individuellen Befähigung für das reglementierte Gewerbe der Massage. Die einzige Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung bei der Wirtschaftskammer ist die Volljährigkeit. Man muss noch nicht einmal den Besuch festgesetzter Lehrgänge nachweisen. Noch einfacher haben es Hotelbetriebe: Sie benötigen keinen Gewerbeschein, wenn sie Massagen nur für ihre Hotelgäste auf eigene Rechnung in kleinem Rahmen anbieten.
Animation & Design: Instant Design GmbH
Sprecher: Felix Häusler
Sprachaufnahme: Soundtrack Unlimited GmbH
Fast schon im Wochentakt schlagen bei den Unternehmen neue Regeln auf. Es kann schon längst nicht mehr als EU-Bashing gelten, den Regelungswahn der Brüsseler Schreibtischakrobaten als unmäßig zu kritisieren. Wir werfen einen Blick in die Giftküche der Bürokratie.
Allerorts wird eine noch nie da gewesene Entsolidarisierung der Gesellschaft beklagt. Der Staat sei zum Nachtwächter degradiert. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Der Staat ist stark und mächtig wie lange nicht mehr. Er reguliert und bürokratisiert, was das Zeug hält. Und wir Bürger sind seine willfährigen Marionetten.
Im Jahr 2018 wurden knapp 6.500 Paragrafen von Verordnungen außer Kraft gesetzt – so viele wie noch nie. In den letzten beiden Jahren war von diesem Trend nach oben allerdings nichts mehr zu sehen. Denn das Projekt wurde von der Übergangsregierung, also der damaligen Expertenregierung, nicht mehr vorangetrieben. Positiv zu erwähnen: Seit Sept
Es zeigt sich, dass der Umfang, also die Anzahl der Wörter der einzelnen Gesetzesteile, in den letzten Jahren gestiegen ist. Seit 2010 bewegt sich der Median dieser Anzahl pro verabschiedetem Paragrafen, Artikel und Anlagen bei ungefähr 200 Wörtern. Während umfangreiche Gesetze oder Verordnungen natürlich nicht per se eine stärkere Einschrä
Welche Bereiche stark reguliert sind, erkennt man auch daran, welche Ministerien neue oder geänderte Verordnungen erlassen haben. Zum Beispiel hat das erst 2019 gegründete Klimaschutzministerium bereits 84 Verordnungen erlassen. Aus dem Finanzministerium kamen seit dem Jahr 2004 (dem ersten Jahr mit verfügbaren Daten) 589 Verordnungen. Jene Mini
Gegründet um das Land in wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Belangen zu öffnen und neue Antworten auf die großen Herausforderungen zu liefern.
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