Wie soll ich das bezahlen?

Warum Österreichs Pensionssystem neu verhandelt werden muss

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Säule drei: Die private Vorsorge

Dass die Österreicher brav sparen, daran gibt es keinen Zweifel. Nur wie sie dies tun, ist derzeit noch suboptimal. Neben individuellen Lebensversicherungen ist das gute alte Sparbuch noch immer die bevorzugte Anlageform der heimischen Bevölkerung. Sparbücher sind zwar sicher, aber mittlerweile auch teuer. Denn die Inflation und die extrem niedrigen Zinsen führen dazu, dass das Geld nicht nur nicht wächst, es wird sogar weniger wert.

Sparbücher sind zwar sicher, aber mittlerweile auch teuer. Denn die Inflation und die niedrigen Zinsen führen dazu, dass das Geld nicht nur nicht wächst, es wird sogar weniger wert.

Bei den alternativen Produkten ist die Situation nicht viel besser. So wurde im Jahr 2003 die sogenannte prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV) eingeführt. In diese Vorsorge können Österreicher vom Nettolohn investieren, das Geld ist durch die nominelle Kapitalgarantie geschützt und der Vertrag auf mindestens zehn Jahre gebunden. Sowohl die Erträge als auch Auszahlungen in der Pension sind steuerfrei. Zusätzlich wird prozentuell bis zu einem gewissen Höchstbetrag eine staatliche Prämie zugeschossen. Sollte das angesparte Geld vor Pensionsantritt ausbezahlt werden, muss diese staatliche Prämie zu 50 Prozent zurückbezahlt werden.

Aufgrund der strengen Veranlagungsrichtlinien und der Kapitalgarantie fiel die Rendite seit 2003 ähnlich gering aus wie jene der Vorsorgekassen bei der Abfertigung Neu. Auch die Österreicher scheinen nicht zufrieden zu sein: Nicht zufällig schlägt Google beim Eintippen von „prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge“ als zweiten Eintrag „prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge kündigen“ vor. Seit 2013, als die ersten Verträge ausliefen, ist die Differenz zwischen Neuzugängen und Abgängen negativ. Seit 2018 ist nun auch das verwaltete Gesamtvermögen zurückgegangen, von rund neun Milliarden auf 8,7 Milliarden Euro.[1]

Die PVZ leidet im Grunde unter denselben Problemen wie die Abfertigung Neu: Ihre Performance wird durch eine Kapitalgarantie gehemmt.[2] Auch das Nebenziel, eine Stärkung des heimischen Kapitalmarktes, konnte nicht erreicht werden.[3]

Die Europarente

Obwohl die PZV als gescheitertes Pensionsprodukt für die dritte Säule angesehen werden kann, ist die Idee, den Kapitalmarkt durch ein derartiges Produkt stärken zu wollen, nicht abwegig. Auf größerer Ebene, nämlich auf europäischer, ist dieser Grundgedanke auch nachhaltig und sinnvoll. Deshalb wurde von der EU in den letzten Jahren das sogenannte „Pan-­European Pension Product“ (PEPP, auf Deutsch: Europarente) entwickelt. Dieses Produkt orientiert sich am amerikanischen „Individual Retirement Account“ (IRA): ein Konto, in dem Privatanleger Geld ansparen können, das wiederum investiert wird. Das Konzept wird deshalb auch als EU-IRA bezeichnet.

Die Europarente soll durch die Investitionen der europäische Kapitalmarkt stärken und somit ein weiterer Schritt in Richtung Kapitalmarktunion ermöglichen.

Dieses Konto wird vermutlich Ende des Jahres 2021 erstmalig von Finanzinstitutionen angeboten werden können. Insgesamt müssen sechs Investmentoptionen angeboten werden. Je nach Risikoeinstellung können Anleger hier wählen, in welche Anlagen sie ihre Ersparnisse investieren wollen. Leider ist in Brüssel dasselbe passiert, was wir aus Wien kennen. So wurde das ursprüngliche Produkt durch jahrelange Verhandlungen stark verwässert. Das Ergebnis: Alle sechs Optionen der Europarente werden eine Art der Risikominimierung beinhalten müssen, was wiederum die Rendite drücken wird. Kurz gesagt: Auch hier wird es wohl wieder die problematische Kapitalgarantie geben. Das Besondere am PEPP ist, dass das Produkt auch bei einem Umzug in ein anderes EU-Mitgliedsland problemlos mitgenommen werden kann. Zusätzlich soll durch die Investitionen der europäische Kapitalmarkt gestärkt und somit ein weiterer Schritt in Richtung Kapitalmarktunion gegangen werden. Den Mitgliedstaaten ist überlassen, wie sie das Produkt steuerlich begünstigen wollen. Von der EU wurde allerdings empfohlen, PEPP ähnlich wie die restlichen privaten Pensionsvorsorgeprodukte im jeweiligen Mitgliedstaat zu behandeln.


Fußnoten

  1. FMA (2018).
  2. Halling et al. (2004).
  3. Randl (2013).
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