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- 06.06.2017
- Lesezeit ca. 2 min
Die Negativsteuer (NegSt., auch Sozialversicherungserstattung oder SV-Rückerstattung genannt) ist eine Gutschrift, die jeder Arbeitnehmer, der keine Lohnsteuer zahlt, auf Antrag erhalten kann. Sie betrifft vor allem Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Ferial- und Pflichtpraktikanten, geringfügig Beschäftigte und – seit der Reform – auch Pensionisten. Im Zuge der Steuerreform wurde sie von 110 Euro auf 400 Euro erhöht.
Die Kosten für diese Anhebung dürften laut unseren Berechnungen bei etwa 370 Millionen Euro liegen. Allerdings ist unklar, wie hoch sie tatsächlich ausfallen werden, weil noch offen ist, wie viele Bürger die Negativsteuer wirklich beantragen werden. Unsere Analyse zeigt, dass eine Erhöhung der Negativsteuer tatsächlich dazu beiträgt, die durch die Steuerreform entstandene höhere Ungleichheit zwischen Steuerzahlern und Nichtsteuerzahlern wieder zu verringern – allerdings nicht auf das Niveau vor der Reform. Vor allem Personen im zweiten und dritten Dezil profitieren von der Anhebung der Steuergutschrift.
Ungleichheit der Nettoeinkommen nach Transfers (Steuerzahler und Nichtsteuerzahler, Theil-Index)
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Abbildung 4: Unsere Analyse zeigt, dass eine Erhöhung der Negativsteuer tatsächlich dazu beiträgt, die durch die Steuerreform entstandene höhere Ungleichheit zwischen Steuerzahlern und Nichtsteuerzahlern wieder zu verringern – allerdings nicht auf das Niveau vor der Reform. Quelle: Eigene Berechnungen.
Diskussionswürdig bleibt dennoch, ob die Negativsteuer wirklich ein sinnvolles finanzpolitisches Steuerungsinstrument ist. Denn ihr positiver Effekt auf den Nettolohn wird, da es sich um eine Rückzahlung nach Jahresablauf handelt, nur mittelbar zu spüren sein. Sie scheint zudem nur wenig geeignet, ihre Bezieher zu mehr Arbeit zu motivieren. Aus ökonomischer Sicht wäre aber gerade das unbedingt notwendig.
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