Österreich ist ein reiches Land. Immer mehr Menschen brauchen offenbar keinen Vollzeitjob, um ihre Bedürfnisse zu finanzieren. Mehr Freizeit ist ihnen wichtiger als mehr Geld. In Österreich lag die Teilzeitquote 2021 bei 29 Prozent, mit durchschnittlich rund 18 gearbeiteten Wochenstunden.[1]
Die Politik kann und soll einen solchen Trend nicht von Amts wegen stoppen. Allerdings muss sie dafür sorgen, dass wirklich nur jene Menschen in Teilzeit arbeiten, die das auch wollen. Wer einen Vollzeitjob möchte, darf nicht von widrigen Rahmenbedingungen ausgebremst werden. Für den Sozialstaat ist es nämlich von zentraler Bedeutung, dass leistungsfähige und -bereite Bürger ihr Potenzial voll ausschöpfen können. Für die Politik ergeben sich daraus vor allem zwei wichtige Aufgaben: Sie muss sicherstellen, dass landesweit hochwertige, ganztägige Kinderbetreuung angeboten wird. Zudem darf das Steuersystem keine Anreize schaffen, weniger zu arbeiten. Im Gegenteil, Mehrarbeit muss belohnt werden.
Welchen Unterschied es machen kann, wenn ein Land in gute Kinderbetreuung investiert, zeigt das Beispiel Dänemark. Die Teilzeitquote dänischer Frauen liegt aktuell bei 33 Prozent. In Österreich sind rund 50 Prozent. Nur drei Prozent der Däninnen geben laut Eurostat an, dass sie wegen Betreuungspflichten nur Teilzeit arbeiten können. In Österreich liegt dieser Wert bei 40 Prozent. Auch die Kinder profitieren von der intensiven Betreuung, wie internationale Bildungstests zeigen, bei denen skandinavische Länder grundsätzlich besser abschneiden als Österreich. Die Diskussion endet aber nicht beim Kindergarten. Das österreichische Schulsystem fordert eine starke Einbindung der Eltern ein. Während in Finnland etwa die Kinder ohne Hausübungen aus der Schule kommen, müssen sich Eltern hierzulande am Nachmittag oder Abend auch noch darum kümmern, dass die Sprösslinge ihre Aufgaben machen. Das bindet zumindest einen Elternteil, und fast immer sind es die Mütter. Wer also eine höhere Frauenbeteiligung am Arbeitsmarkt will, wird auch über das Schulsystem reden und den Ausbau von Ganztagsschulen forcieren müssen.
Wer Arbeitslosenunterstützung bekommt, darf ganz legal etwas dazuverdienen. Bis zu 485 Euro pro Monat bleiben steuerfrei und mindern auch nicht die staatliche Hilfszahlung. Diese geringfügige Beschäftigung ist als Sprungbrett zurück in den Arbeitsmarkt gedacht. Leider bewirkt sie oft das Gegenteil.
Seit 2008 ist die Zahl der Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung in Österreich stark gestiegen. Nach einem kurzen Einbruch während der Pandemie zeigt die Kurve nun wieder steil nach oben.
Der Sozialstaat setzt mit diesem Angebot falsche Anreize. Vor allem im Bereich unterer und mittlerer Einkommen lohnt es sich oft nicht, wieder einen Job anzunehmen. Arbeitslosengeld und geringfügige Beschäftigung bringen mit deutlich weniger Aufwand fast gleich viel Geld. Verliert etwa ein Angestellter mit Durchschnittsgehalt seinen Job, kommt er mit Arbeitslosengeld und sechs Wochenstunden geringfügiger Beschäftigung auf einen Jahresverdienst von 22.600 Euro. In einem normalen Dienstverhältnis müsste er für gleich viel Nettoeinkommen 29 Wochenstunden arbeiten.
Dass dieses Phänomen kein rein theoretisches Problem darstellt, zeigt die Häufigkeitsverteilung der Einkommen. Es fällt auf, dass sich deutlich mehr Personen genau in dieser Einkommenshöhe befinden als darunter oder darüber. Die Geringfügigkeitsgrenze stellt also eine Schwelle dar, die häufig bewusst nicht überschritten wird.
Besonders viele geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gibt es in Dienstleistungsbranchen wie dem Handel oder der Gastronomie.
Die geringfügige Beschäftigung soll den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechterhalten, aber keine dauerhafte Alternative zu einer normalen Beschäftigung darstellen. Deshalb muss die Zuverdienstgrenze zeitlich begrenzt werden (auf maximal sechs bis zwölf Monate). Darüber hinaus könnte der Zuverdienst auf 200 Euro monatlich reduziert werden.
Zugleich sollte es finanzielle Eingliederungshilfen für Menschen geben, die schon länger als ein Jahr keinen Job haben. Der Vorschlag der Agenda Austria: Langzeitarbeitslose, die einen Job annehmen, erhalten zusätzlich zum Arbeitsentgelt ein halbes Jahr lang 75 Prozent ihrer Arbeitslosenunterstützung. Anschließend läuft diese Förderung stufenweise und nach 18 Monaten vollständig aus. Die Idee dahinter: Der Arbeitnehmer hat nach dieser Zeit wieder ins Berufsleben gefunden, seine Produktivität gesteigert und kann somit auch einen höheren Lohn erreichen. Die maximale Fördersumme sollte monatlich auf 1.000 Euro limitiert werden. Eine mehrmalige Förderung für dieselbe Person oder denselben Arbeitsplatz wäre nicht zulässig.
Fast schon im Wochentakt schlagen bei den Unternehmen neue Regeln auf. Es kann schon längst nicht mehr als EU-Bashing gelten, den Regelungswahn der Brüsseler Schreibtischakrobaten als unmäßig zu kritisieren. Wir werfen einen Blick in die Giftküche der Bürokratie.
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Gegründet um das Land in wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Belangen zu öffnen und neue Antworten auf die großen Herausforderungen zu liefern.
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