Die demografische Entwicklung Österreichs und Deutschlands verläuft ähnlich. Beide Länder haben mit einer alternden Bevölkerung zu kämpfen. Zum einen ist die Geburtenrate deutlich zurückgegangen, zum anderen steigt die Lebenserwartung kontinuierlich. Hinzu kommt, dass die Babyboom-Generation vor der Pensionierung steht. Das alles führt zu deutlich mehr Auszahlern im Pensionssystem bei nur mäßig steigenden oder gar stagnierenden Einzahlern.
Während in beiden Ländern zu Beginn des Jahrtausends noch vier 15- bis 64-Jährige auf einen über 65-Jährigen kamen (Altenquotient von 25 Prozent), so wird das Verhältnis in Deutschland 2040 bereits nur mehr bei zwei zu eins liegen (Altenquotient von 50 Prozent). In Österreich wird dies spätestens 2060 der Fall sein. Bei gleichbleibendem Pensionsantritt und dem aktuellen Pensionssystem würde das bedeuten, dass nicht mehr vier Beitragszahler wie früher die Pension eines Pensionisten erwirtschaften müssen, sondern zwei Aktive.
Deutschland hat bereits einen Nachhaltigkeitsmechanismus in seinem Rentensystem integriert und das gesetzliche Rentenantrittsalter schrittweise auf 67 erhöht. In Österreich ist diesbezüglich noch nichts geschehen, obwohl Österreich schon jetzt deutlich mehr für die Pensionen aufbringen muss.
Betrachtet man die Pensionsausgaben beider Länder, so wird deutlich, dass Österreich weit höhere Kosten gemessen an der Wirtschaftsleistung aufbringen muss als Deutschland. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die private Vorsorge in Österreich de facto keine Rolle spielt und die staatliche Vorsorge auch deutlich großzügiger ausfällt. So bekommt jeder, der heute hierzulande in Pension geht, für einen einbezahlten Euro knapp 2,10 Euro ausbezahlt. 2040, wenn die Pensionsreform von 2004 voll greift, wird sich das Verhältnis auf 1,70 Euro verringern. Trotzdem sieht man, dass die staatliche Subvention hier durchaus beachtlich ist.
Deutschland gibt derzeit knapp zehn Prozent des BIP für Pensionen aus – knapp vier Prozentpunkte weniger als Österreich. Das wären auf Österreich umgerechnet knapp 13 Milliarden Euro weniger Pensionsausgaben. In beiden Ländern werden allerdings die Ausgaben deutlich steigen.
Die Effekte der deutschen Reformen im Bereich der Renten kann man auch anhand der Zuschüsse an das Rentensystem sehen. So führen der Nachhaltigkeitsmechanismus und die Anhebung des gesetzlichen Rentenantrittsalters in Deutschland dazu, dass nicht nur die Ausgaben, sondern auch die Einzahlungen in das System steigen. Betrachtet man die Differenz aus Einzahlungen und Auszahlungen, so bleibt diese in Deutschland großteils unverändert, während in Österreich die Lücke zwischen Einzahlungen und Auszahlungen von derzeit knapp 5,7 Prozent des BIP auf 6,5 Prozent des BIP im Jahr 2040 wachsen wird.
Dass in Österreich die steigende Lebenserwartung der Menschen nicht berücksichtigt wird, ist einer der größten Fehler im österreichischen Pensionssystem. Aus gutem Grund haben mehr als ein Dutzend EU-Länder die Pensionen in der einen oder anderen Form von der Lebenserwartung abhängig gemacht – so auch Deutschland. Und nicht zufällig werden von verschiedenen internationalen Organisationen regelmäßig entsprechende Reformen für Österreich angemahnt.
Dabei ist auch Deutschland nicht uneingeschränkt als Vorbild zu sehen. So liegt das tatsächliche Renteneintrittsalter im Durchschnitt bei 61,7 Jahren, während in Österreich mit 60,9 Jahren in Pension gegangen wird. Der Plan der österreichischen Regierung, das effektive Pensionsantrittsalter zu erhöhen, reicht allerdings nicht aus. Die Abschläge bei der Frühpension ab 62 (Korridorpension) sind hoch genug, um das Defizit nicht zu erhöhen. Ein höheres effektives Pensionsantrittsalter verringert daher das Defizit in der Pensionsversicherung nur geringfügig. Damit die Abschläge länger wirken können und die Bürger einen Anreiz haben, länger im Arbeitsprozess zu bleiben, müsste das gesetzliche Pensionsantrittsalter erhöht werden.
Die Lebenserwartung steigt in jedem Jahr um knapp drei Monate. Um den Bundeszuschuss für das Pensionssystem (gemessen an der Wirtschaftsleistung) konstant zu halten, braucht Österreich eine Pensionsautomatik, mit der das gesetzliche Pensionsantrittsalter in jedem Jahr automatisch an die neue, höhere Lebenserwartung angepasst wird. Ein jährlicher Anstieg des gesetzlichen Pensionsantrittsalters um zwei Monate pro Jahr auf ein Pensionseintrittsalter von 67 Jahren ist längst überfällig.
Das Frauenpensionsalter sollte in Österreich sofort von derzeit 60 auf 65 Jahre angehoben werden – in Deutschland ist das heute schon so, hierzulande wäre das nach derzeitigem Stand der Dinge erst im Jahr 2033 der Fall. Das bedeutet, dass Österreich 2020 zu den Schlusslichtern in der gesamten EU betreffend das Pensionsantrittsalter für Frauen zählen wird. Frauen werden deshalb sehr viel niedrigere Pensionen bekommen und sind einem höheren Altersarmutsrisiko ausgesetzt. Denn durch das AntrittsalterDas gesetzliche Antrittsalter von Frauen wird in Österreich bis 2033 stufenweise auf 65 Jahre angehoben und damit an jenes der Männer angeglichen. Das tatsächliche Antrittsalter liegt aktuell für Männer bei circa 62, für Frauen bei 61 Jahren. von 60 Jahren werden ihnen im Vergleich zu den Männern die letzten fünf Arbeitsjahre „genommen“ – und das sind in der Regel jene, in denen Österreichs Arbeitnehmer am meisten verdienen.
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