Einleitung

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Damit das österreichische Pensionssystem auch in Zukunft finanzierbar bleibt, sollte das gesetzliche Antrittsalter mit der Lebenserwartung Schritt halten.

Der Anteil der Lebenszeit, die im Ruhestand verbracht wird, steigt seit Jahrzehnten erfreulicherweise deutlich an. So konnten Männer und Frauen 1970 ihren Ruhestand 13,6 bzw. 18,5 Jahre genießen. Im Jahr 2017 waren es dagegen bereits 21,4 bzw. 26,5 Jahre und damit in etwa ein Vierteljahrhundert (siehe Abbildung 1).

Abb. 1: Ein Vierteljahrhundert in Pension.

Der Grund dieses starken Anstiegs ist die Kombination aus steigender Lebenserwartung und dem sich über die Zeit kaum verändernden effektiven Pensionsantrittsalter der Österreicher. Zwar gehen die Österreicher im Schnitt immer noch vor dem gesetzlichen Antrittsalter in Pension, es wird aber oft betont, dass das tatsächliche Antrittsalter bereits gestiegen sei. Das stimmt nur im Hinblick auf die letzten Jahre. Die Entwicklung über einen längeren Zeitraum zeigt, dass das tatsächliche Antrittsalter seit 1970 fast unverändert geblieben ist. Und so kommt es, dass die gestiegene Lebenserwartung nahezu eins zu eins die erwartete Lebenszeit in Pension für Männer und Frauen verlängert hat: um rund sieben Jahre.

Der Anstieg bei der Lebenserwartung ist natürlich er- freulich, die steigende Pensionsbezugsdauer – bei einem konstanten gesetzlichen Pensionsantrittsalter – hat aber spürbare Konsequenzen für das Pensionssystem: Der Staatshaushalt muss das Pensionssystem mitfinanzieren.

So klafft in der allgemeinen Pensionsversicherung (aus der die Meisten beziehen) ein immer größeres Finanzierungsloch: Der Bund schießt für Pensionen stets mehr Geld zu. Waren es 2005 noch 6,6 Milliarden Euro, so betrug der Zuschuss 2016 bereits 9,9 Milliarden Euro.[1] Bereinigt man diesen Betrag um die Inflation, so entspricht dies einem Anstieg von 23,7 Prozent. Im Jahr 2018 belief sich dieser Betrag laut vorläufigen Daten auf 9,2 Milliarden Euro, der Rückgang ist insbesondere auf die gute Konjunktur zurückzuführen.[2]

Das ist freilich nur die halbe Wahrheit. Denn dazu kommen noch die Ruhegenüsse der Beamten. Alleine für Bundesbeamte mussten 2018 zusätzlich noch 9,4 Milliarden Euro aus Steuermitteln für Pensionen aufgewendet werden (Bundesministerium für Finanzen, 2019).[3] Für Landesbeamte (Bundesländer und Gemeinden) liegen keine aktuellen Zahlen vor. Der Rechnungshof (2017) hat vor zwei Jahren in einer Studie die Ausgaben für die Pensionen von Landesbeamten im Jahr 2015 auf 1,6 Milliarden Euro beziffert.

Nach der europäischen Sozialschutzstatistik lagen die gesamten Ausgaben für Pensionsleistungen in Österreich 2017 bei mehr als 52 Milliarden Euro (Statistik Austria, 2018a). Gemessen an der Wirtschaftskraft (Bruttoinlandsprodukt – BIP) ist dies ein Anteil von 14,1 Prozent. Auch wenn dieser Anteil in den letzten Jahren rückläufig war, ist er über die Zeit doch angestiegen. 1980 betrug er noch 12,4 Prozent. Aktuell gehört Österreich im europäischen Vergleich zu den Ländern mit den höchsten Pensionszahlungen im Verhältnis zur Wirtschaftskraft (Europäische Kommission, 2018). Lediglich in Griechenland, Frankreich und Italien wird mehr von der Wirtschaftsleistung für die Pensionen aufgewendet.

Die europäische Kommission (2019) pocht in ihrem aktuellen Länderbericht zu Österreich daher wieder auf die Empfehlung, das gesetzliche Pensionsantrittsalter anzuheben. Die langfristige Finanzierung der Pensionen sei eine Herausforderung, warnt die EU-Kommission. Zwar geht man in Brüssel davon aus, dass das effektive Pensionsantrittsalter weiter steigt, die monatliche Pension sinkt und die Beschäftigungsquote zunimmt. Dennoch dürfte sich die Verschlechterung der demografischen Situation auf die Pensionsfinanzierung durchschlagen, die EU-Kommission stuft das Risiko für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durch die Pensionen auf „mittel“ ein. Was die EU-Kommission als „mittleres Risiko“ einschätzt, hat der ehemalige Finanzminister Hannes Androsch lakonisch so ausgedrückt:

„Bei uns sagt man, die Pensionen sind sicher. Das stimmt schon, wenn’s das Budget zahlt. Nur ist dann das Budget nicht sicher.“Hannes Androsch

 


Fußnoten

  1. Die Werte beziehen sich auf die Bundesmittel inkl. der Ausgleichszulage (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, 2017).
  2. Der Wert bezieht sich auf die Auszahlungen für die Pensionsversicherung, wie sie das Finanzministerium ausweist (Bundesministerium für Finanzen, 2019). Für das Jahr 2017 beliefen sich die Bundesmittel auf 8,8 Milliarden Euro. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es einen Sondereffekt durch die Überführung von rund 3.000 Mitarbeitern der Bank Austria in die allgemeine Sozialversicherung gab. Die Bank Austria musste dabei rund eine halbe Milliarde mehr zahlen, als vorher vereinbart wurde.
  3. Zukünftig wird sich die Finanzierungsproblematik ins Allgemeine Sozial- versicherungsgesetz (ASVG) verlagern, da für Beamte, die seit dem 1.1.2005 pragmatisiert wurden, das Allgemeine Pensionsgesetz Anwendung findet.
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