Bereits im Jahr 1999 wurde in Österreich im Rahmen des nationalen Stabilitätspakts eine Fiskalregel zur Beschränkung des gesamtstaatlichen Defizits geschaffen. Jedoch bot sie zu geringe Beschränkungen für den Staat, da er sich die Defizitgrenze beliebig setzen konnte. Im Zuge der Finanzkrise wurde hier nachgeschärft. Seit 2017 darf das um konjunkturelle Effekte bereinigte Defizit des Bundes maximal 0,35 Prozent relativ zum BIP betragen. Darüber hinaus gilt für die Summe aller Länder, Städte und Gemeinden eine Defizitgrenze von 0,1 Prozent. Insgesamt darf sich also der österreichische Staat maximal um 0,45 Prozent in Relation zum BIP verschulden. Abweichungen von diesen Grenzen werden auf einem sogenannten Kontrollkonto verbucht. Wenn der Stand des Kontrollkontos 1,25 Prozent relativ zum BIP für den Bund bzw. 0,367 Prozent für die Länder, Städte und Gemeinden überschreitet, muss gegengesteuert werden. Das heißt, es müssen Überschüsse erwirtschaftet werden, um das Defizit am Konto wieder zu senken.[1]
Ende der 1970er-Jahre begannen die öffentlichen Finanzen in Schweden – nicht zuletzt aufgrund der massiven Kosten des Sozialstaates – aus dem Ruder zu laufen. Die Schulden in Relation zum BIP stiegen von 25 Prozent im Jahr 1976 auf 69 Prozent im Jahr 1996. Damit geriet der Staat immer stärker in die Abhängigkeit der Geldmärkte. 1993 lag die Neuverschuldung bei über zehn Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung. Um die Situation unter Kontrolle zu bringen, gab es einen breiten politischen Konsens zur Konsolidierung der Staatsfinanzen. Seit 1997 wird in Schweden für einen jeweils dreijährigen Zeitraum eine Obergrenze für die Ausgaben der Zentralregierung gezogen. Die Zinsausgaben werden bei dieser Grenze nicht berücksichtigt, dafür allerdings die Pensionsausgaben hinzugerechnet. Zudem musste der gesamte Staat von 2000 bis 2006 mit einem Überschuss von mindestens zwei Prozent in Relation zur Wirtschaftsleistung pro Jahr abschließen. Im Jahr 2007 wurde diese Regel auf ein Prozent gelockert. Mittlerweile liegt die Grenze aufgrund der niedrigen Schulden bei 0,33 Prozent (relativ zum BIP). Dieses Ziel gilt über den gesamten Konjunkturzyklus, also im Durchschnitt über Auf- und Abschwungphase hinweg.[2] Daher war die Regierung in Schweden auch in Krisenzeiten handlungsfähig.
In Deutschland galt für die Bundesregierung von 1969 bis 2010 die „goldene Regel“. Die Neuverschuldung durfte nicht höher ausfallen als die Ausgaben für öffentliche Investitionen. Nachdem die Schuldenquote 2010 einen neuen Höchststand erreicht hatte, führte Deutschland im Jahr 2011 die sogenannte Schuldenbremse ein, die ein maximales Budgetdefizit von durchschnittlich 0,35 Prozent relativ zum Bruttoinlandsprodukt für den Bund (null Prozent für die Länder) erlaubt. Das Budgetdefizit wird dabei um konjunkturelle Effekte bereinigt. Das bedeutet, dass in Krisenzeiten ein höheres Budgetdefizit gewährt wird. In wirtschaftlich guten Zeiten muss aber dafür ein geringeres Defizit oder sogar ein Überschuss erzielt werden.[3] Auch in der Schweiz gibt es seit 2003 für die Bundesebene eine Schuldenbremse im Verfassungsrang, nachdem die Verschuldung ab den 1990er-Jahren deutlich angestiegen war. Konkret sollen die Ausgaben auf die Höhe der Einnahmen begrenzt werden, sodass über den Konjunkturzyklus hinweg der Haushaltssaldo ausgeglichen ist. Gibt es Abweichungen von der Regel, werden diese auf einem Kontrollkonto verbucht. Ist der Betrag am Kontrollkonto zu groß, muss er mithilfe von Überschüssen abgebaut werden.[4]
Fußnoten
Die Staatsschulden sind rasant gestiegen, das Defizit wächst. Österreich muss rasch Maßnahmen setzen, um das Budget zu sanieren. Aber wie soll das gehen, ohne die Wirtschaftskrise zu verschärfen? Die Agenda Austria hat ein Konzept erarbeitet, mit dem der Staat schon im kommenden Jahr knapp 11 Milliarden Euro einsparen kann. Bis zum Ende des Jah
Fast schon im Wochentakt schlagen bei den Unternehmen neue Regeln auf. Es kann schon längst nicht mehr als EU-Bashing gelten, den Regelungswahn der Brüsseler Schreibtischakrobaten als unmäßig zu kritisieren. Wir werfen einen Blick in die Giftküche der Bürokratie.
Schwerpunkt 1: Mehr Wachstum braucht das Land! Wirtschaftswachstum ist in Österreich zu einem Fremdwort geworden. Nicht nur in der Statistik und in den Prognosen der Institute ist es inzwischen weitgehend der Stagnation gewichen. Auch in den Wahlprogrammen der Parteien kommt es kaum noch vor. Man sollte ja erwarten, dass ein Land, dessen reales Br
Wohnen ist in Österreich nicht teurer als in anderen europäischen Ländern. Die Wohnkostenbelastung liegt unter dem EU-Schnitt. Und doch gibt es Verbesserungsbedarf: Künftige Regierungen sollten den Aufbau von Wohneigentum in der Mitte der Gesellschaft erleichtern, den geförderten Mietmarkt treffsicherer machen und dafür sorgen, dass ausreiche
Der Sozialstaat ist eine Errungenschaft, um die uns viele Menschen auf der Welt beneiden – aber auch eine finanzielle Belastung, die sich immer schwerer stemmen lässt. Die nächste Regierung wird um Sparmaßnahmen nicht herumkommen, wenn das System zukunftsfit bleiben soll. Für die Bürger muss das nicht unbedingt Verschlechterungen mit sich br
Eigentlich wollte die Regierung ja die Staatsschulden senken und die Bürger entlasten. Beides ist leider spektakulär misslungen. In der kommenden Legislaturperiode muss die Politik das Ruder herumreißen und einen Sparkurs einschlagen. Die gute Nachricht: Es gibt ziemlich viele Maßnahmen, die man setzen kann.
Gegründet um das Land in wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Belangen zu öffnen und neue Antworten auf die großen Herausforderungen zu liefern.
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