Das angekündigte Arbeitslosengeld neu, welches bei längerer Bezugsdauer gesenkt und mit der Notstandshilfe fusioniert wird, ist eine richtige Maßnahme. In Zukunft soll es also nur noch Arbeitslosengeld (Versicherungsleistung) und die Mindestsicherung (Sozialleistung) geben. Dieser Schritt soll längere Arbeitslosigkeit unattraktiver machen und folgt dem Beispiel nordischer Wohlfahrtsstaaten, in denen die staatliche Unterstützung schon früher abgesenkt wird. Dass generell die rasche Reintegration am Arbeitsmarkt als vorrangig bezeichnet wird, ist ebenfalls positiv, da die Chancen auf einen neuen Job mit der Dauer der Arbeitslosigkeit deutlich sinken. Oberstes Ziel muss die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit sein.
Die Kritik an diesem Punkt des Regierungsprogrammes ist deshalb so harsch, weil die Mindestsicherung nur noch dann bezogen werden kann, wenn kein (oder nur geringes) Vermögen vorhanden ist. Deshalb wird auch gerne von „Hartz IV“ geredet.
Heute ist es so, dass 80 Prozent der Notstandshilfebezieher weniger als die Mindestsicherung beziehen. Sie könnten schon längst auf die Mindestsicherung aufstocken, tun es aber nicht. Weil sie für die Mindestsicherung schon heute über kein Vermögen verfügen dürfen. Hier scheint es also ein Problem zu geben. Dass ausgerechnet die SPÖ plötzlich die Vermögenden für sich entdeckt hat, ist eine Ironie der Geschichte. Einer Billa-Verkäuferin wird schließlich nur schwer zu erklären sein, dass sie zwei Stunden einpendelt, um einen jungen Mann zu unterstützen, der von seinen Eltern eine Wohnung geerbt hat, Notstandshilfe bezieht, weil sich kein passender Job finden lässt. Schwieriger ist der Fall bei über 50-Jährigen, die trotz unzähliger Bewerbungen keinen Job finden und dann auch noch ihr Erspartes aufbrauchen müssen.
Neben vermögenden Notstandshilfebeziehern sind die Besserverdiener die Verlierer dieser Reform. Sie bekommen ein höheres Arbeitslosengeld und danach auch eine höhere Notstandshilfe (95 Prozent der Arbeitslosen). Deren Notstandshilfe liegt deutlich über der Mindestsicherung, sie fallen also sofort auf die niedrigere Mindestsicherung.
Positiv zu bewerten ist auch, dass die „Aktion 20.000“ deutlich reduziert wird. Ältere Arbeitnehmer in Gemeinden Jobs erledigen zu lassen, die bereits vorher niemand gemacht hat, ist nicht zielführend. Wichtig wäre ein funktionstüchtiger Arbeitsmarkt für Ältere (niedrigere Arbeitskosten, gelockerter Kündigungsschutz, Entschärfung des Senioritätsprinzips in der Entlohnung).
Ebenso ist die Aussetzung des „Beschäftigungsbonuses“ durchaus sinnvoll. Gerade in Zeiten der Hochkonjunktur werden hier Jobs gefördert, die ohnehin entstehen würden.
Problematisch ist hingegen die Absicht, Sektoren mit hoher Arbeitslosigkeit für Ausländer zu sperren. Diese Wettbewerbseinschränkung schadet mittel- und langfristig der Produktivität.
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Eigentlich wollte die Regierung ja die Staatsschulden senken und die Bürger entlasten. Beides ist leider spektakulär misslungen. In der kommenden Legislaturperiode muss die Politik das Ruder herumreißen und einen Sparkurs einschlagen. Die gute Nachricht: Es gibt ziemlich viele Maßnahmen, die man setzen kann.
Gegründet um das Land in wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Belangen zu öffnen und neue Antworten auf die großen Herausforderungen zu liefern.
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