Um die Klimaziele zu erreichen, kann der Staat verbieten, gebieten, bewerben und verteuern. Grundsätzlich lassen sich die Ansätze zur Reduktion oder Verhinderung von klimaschädlichen Emissionen in zwei Kategorien einteilen, die aber allesamt politische Eingriffe erfordern.[1]
Nicht marktbasierte Lösungen sollen die Verschmutzung entweder durch gesetzliche Verbote und Gebote oder durch gesellschaftlichen Druck und Bewusstseinsbildung verringern. Eine Regierung kann zum Beispiel die Nutzung klimaschädlicher Technologien verbieten. Ein aktuelles Beispiel liefert derzeit das potenzielle Verbot des Verbrennungsmotors in Fahrzeugen. Solche Eingriffe sind zwar politisch beliebt, weil sie sich gut als konkrete Schritte gegen den Klimawandel vermarkten lassen. Sie sind meist aber nicht der beste Weg zur Zielerreichung, da hierdurch kreative Ansätze und neue technologische Lösungen verbaut werden. Zudem bergen sie erhebliche Gefahren, wenn es keine Ausweichmöglichkeiten gibt. So kann das Verbot des Verbrennungsmotors zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beitragen, dafür ist es aber notwendig, dass zeitgleich bereits die technischen Voraussetzungen existieren: angefangen von alternativen Antriebssystemen mit Marktreife über emissionsschonende Energiequellen bis zu Speicher- und Verteilungskapazitäten (beispielsweise Strominfrastruktur), um den zusätzlichen Bedarf bedienen zu können.
Marktbasierte Lösungen zielen darauf ab, die Kosten der Umweltverschmutzung in den Preisen zu berücksichtigen und auf Produzenten oder Konsumenten zu übertragen. Statt auf Verbote zu setzen, wird der Markt mit den notwendigen Informationen gefüttert, die er braucht, um selbst zum gewünschten Ziel zu kommen. Dies geschieht durch einen Preis für die Verschmutzung – also eine Bepreisung von CO2.[2] Sie soll dazu führen, dass emissionsstarke Produkte am Markt teurer werden und so Anreize für die Entwicklung von Technologien, die „sauber“ und profitabel sind, gesetzt werden. Die Bepreisung kann durch eine CO2-Steuer oder durch ein Emissionshandelssystem erfolgen.
Eine CO2-Steuer zielt darauf ab, den Marktpreis an die gesellschaftlichen Gesamtkosten anzugleichen. Je mehr Abgase ein Unternehmen ausstößt, desto höher ist seine Steuerlast. Diese wird dann (zum Teil) an den Verbraucher weitergegeben. Das soll dazu führen, dass die Preise für emissionsarme Produkte relativ zu jenen für emissionsstarke Güter sinken. Damit würde ein Anreiz für umweltfreundliches Handeln gesetzt. Idealerweise sollte eine CO2-Steuer dazu führen, dass Konsumenten umweltschädlichen Produkten ausweichen und die Nachfrage nach emissionsärmeren Gütern steigt.
Ein Emissionshandelssystem soll die Menge der ausgestoßenen Treibhausgase begrenzen. Es wird politisch ein Plan vorgegeben, wie viel CO2 zukünftig emittiert werden darf und wie stark sich diese Menge jährlich verändern wird. Hierfür werden Zertifikate an emissionsausstoßende Unternehmen kostenlos vergeben oder verkauft. Die Zertifikate erlauben es dem Betrieb, die damit einhergehende Menge an Abgasen auszustoßen. Sollte ein Unternehmen infolge höherer Emissionen mehr Zertifikate benötigen, können diese am Markt zusätzlich von anderen Unternehmen, die weniger Zertifikate verbrauchen, gekauft werden. Auf diese Weise bildet sich ein Marktpreis für CO2-Emissionen. Um eine Reduktion der Emissionen zu erreichen, sinkt die Anzahl der ausgegebenen Zertifikate im System über die Zeit hinweg. Somit passt sich der tatsächliche Preis für jede Tonne CO2 den aktuellen Kosten der Emissionsreduktion an. Unternehmen, für die eine Emissionsvermeidung sehr teuer ist, können von anderen, für die eine Emissionsreduktion kostengünstiger erreichbar ist, Zertifikate zukaufen. Durch den Handel mit den Zertifikaten kann somit die Emission dort eingespart werden, wo sie zu diesem Zeitpunkt am günstigsten ist, sodass die Kosten für die Wirtschaft so gering wie möglich bleiben.
Seit dem Jahr 2005 kommt in der EU ein Emissionshandelssystem zur Anwendung. Es deckt Teile der Sektoren Energie und Industrie sowie seit 2012 auch den innereuropäischen Flugverkehr ab. Insgesamt werden damit knapp die Hälfte der Emissionen innerhalb der EU und ungefähr ein Drittel jener in Österreich erfasst.[3] Der Ausstoß in diesen Sektoren soll auf diese Weise bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2005 um 43 Prozent verringert werden.
Während in der Theorie beide Systeme dasselbe Resultat hervorbringen, gibt es in der Praxis durchaus Unterschiede: Eine CO2-Steuer ist rascher umsetzbar, während der erstmalige administrative Aufwand des Emissionshandelssystems größer ist. Die Steuer muss allerdings regelmäßig nachjustiert werden, um die Emissionsziele zu erreichen. Das hängt damit zusammen, dass die Steuer eine Preisregulierung darstellt und die tatsächlichen Auswirkungen auf das Verhalten der Produzenten und Konsumenten im Vorhinein schwierig abschätzbar sind. Im Emissionshandelssystem ist die Menge klar festgelegt und die Klimaziele werden ohne Eingriff ins System automatisch erreicht.[4]
Trotzdem bringen beide Arten der Bepreisung Unsicherheiten mit sich: Einerseits ist nicht klar, wie stark die CO2-Steuer die Emissionen beeinflusst. Andererseits ist die Preisentwicklung beim Emissionshandelssystem ebenso unsicher. In Deutschland wird daher seit diesem Jahr (2021) eine Kombination aus Steuer und Handelssystem im Bereich Wärme und Verkehr umgesetzt. Dort werden die Zertifikate zuerst ohne Mengenbeschränkung zu einem Festpreis ausgegeben. Somit ähnelt das System zu Beginn einer CO2-Steuer. Dieser Festpreis steigt jährlich an: Beträgt er 2021 noch 25 Euro je Tonne CO2, sind es im Jahr 2025 bereits 55 Euro. Ab dem Jahr 2026 sollen die Zertifikate versteigert werden. Danach wird der Preis am Markt für Zertifikate gebildet, wobei es im Jahr 2026 einen Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro geben soll.[5] Das deutsche System zeichnet sich dadurch aus, den administrativen Aufwand zur Einführung des Systems gering zu halten, aber im späteren Verlauf die Vorteile des Emissionshandelssystems nutzen zu können.
Fußnoten
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