Mit dem Markt das Klima retten

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Handlungsempfehlungen

Preise statt Politik

Das Hauptziel der österreichischen Klimapolitik sollte sein, die Emissionsziele mit der geringstmöglichen Beeinträchtigung des Marktes zu erreichen. 

Das Hauptziel der österreichischen Klimapolitik sollte sein, die Emissionsziele mit der geringstmöglichen Beeinträchtigung des Marktes zu erreichen. Eine Bepreisung sollte den Grundstein zur Reduktion der Emissionen darstellen. Ordnungsrecht sollte nur in geringem Maße eingesetzt werden. Da einzelne Umweltsteuern nur weitere Flicken im Teppich darstellen, sollte Österreich ein übersichtliches und transparentes System zusätzlich zum EU-Emissionshandelssystem einführen.

  • Dafür ist ab dem Jahr 2022 ein nationales Emissionshandelssystem für jene Sektoren aufzusetzen, die nicht über den EU-weiten Zertifikatshandel abgedeckt sind, beginnend mit dem Verkehr und dem Gebäudesektor. Hier sollten, ähnlich dem deutschen Modell, jene Wirtschaftsakteure die Kosten tragen, die das CO2 in Umlauf bringen. Letzten Endes sind das immer die Verbraucher – es sei denn, die Produzenten, Lieferanten und Importeure können die Kosten in umkämpften Märkten nicht an die Verbraucher weitergeben.
  • Mit der Einführung eines Handelssystems werden die gesetzten Emissionsziele automatisch erreicht. Daher sind ordnungsrechtliche Beschränkungen, wie beispielsweise ein Verbot des Verbrennungsmotors, anschließend abzuschaffen.
  • Ab 2024 sollten alle Sektoren des wirtschaftlichen Lebens von einem Handelssystem erfasst sein, dem nationalen oder dem der EU.

Aufbau und Ablauf

Das österreichische Emissionshandelssystem sollte an das deutsche angelehnt und in zwei Phasen aufgebaut werden: die Preiseinführung und die Überführung in ein Handelssystem.

Einführung: In den ersten zwei Jahren (bis 2024) können die Zertifikate ausschließlich von staatlicher Seite ausgegeben werden, wobei der Preis langsam steigen sollte. Die ausgegebene Menge an Zertifikaten muss dabei den Zielen des nationalen Energie- und Klimapaktes entsprechen.

Ordnungsrecht sollte nur in geringem Maße eingesetzt werden.

Überführung in ein Emissionshandelssystem: Nach der Einführungsphase sollte das System in ein geregeltes Emissionshandelssystem überführt werden. Der Preis bei Auktionen sollte sich hierbei in einem bestimmten Preiskorridor mit Mindest- und Höchstpreis bewegen. Das bedeutet, dass der erstmalige Auktionspreis sich in diesem Preiskorridor befinden muss. Bei einem niedrigeren Preis wird die Anzahl der Zertifikate verringert, bei einem höheren Preis entsprechend erhöht. Zu Beginn ist eine Preisspanne, ähnlich jener im deutschen Handelssystem, zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO2 zu wählen. Ab 2024 sinkt die Menge der ausgegebenen Zertifikate, um die Klimaziele zu erreichen. Bis 2030 werden dadurch die Treibhausgasemissionen um 36 Prozent gegenüber dem Niveau von 2005 reduziert werden.

Die Einführung eines Handelssystems in Österreich ließe sich in eine Ausweitung des EU-Systems einfach integrieren. 

Flexibilität für Unternehmen: Zusätzlich sollte wie in Deutschland und der EU in den Auktionsphasen ein sogenanntes „Banking“ möglich sein. Das bedeutet, dass überschüssige Zertifikate von Unternehmen für die nachfolgenden Jahre angespart werden können. Dies erlaubt somit mehr Flexibilität. Langfristig, frühestens aber ab 2030, kann dem Banking auch ein sogenanntes „Borrowing“, also das Ausborgen von Zertifikaten der nächsten Handelsperioden, zur weiteren Flexibilisierung eingesetzt werden.

Skalierbarkeit: Die Einführung eines Handelssystems in Österreich ließe sich in eine Ausweitung des EU-Systems einfach integrieren. In Anbetracht der Bedeutung einer internationalen Lösung des Klimawandels ist dieser Punkt nicht zu unterschätzen und kann Österreich viele leere Kilometer und damit einhergehende Kosten ersparen.

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