Die Handlungsempfehlungen der Agenda Austria

Anleitung zur Entfesselung des österreichischen Gewerbes

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Die wichtigste Empfehlung gleich vorweg: Die österreichische Gewerbeordnung sollte nicht reformiert, sondern komplett neu geschrieben werden. Die Neufassung ersetzt die derzeit gültige.

Das ist vor allem deshalb wichtig, weil es ansonsten Jahrzehnte dauern würde, bis alle Fachverbände von ihrer Streichung aus der Gewerbeordnung überzeugt werden.

Streng reglementiert werden sollten nur noch jene Gewerbe, deren Ausübung Mensch, Tier oder Umwelt gefährdet. Etwa folgende Unternehmen:[1]

  1. Baumeister
  2. Chemische Laboratorien, Herstellung von Arzneimitteln und Giften
  3. Elektrotechniker
  4. Gas- und Sanitärtechnik
  5. Zimmermeister
  6. Technische Büros
  7. Sprengungsunternehmer
  8. Herstellung von Medizinprodukten
  9. Augenoptiker und Kontaktlinsenoptiker
  10. Waffengewerbe (Büchsenmacher)
  11. Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln und Zündmitteln
  12. Zahntechniker
  13. Orthopädietechniker
  14. Hörgeräteakustiker
  15. Rauchfangkehrer

Alle nicht auf dieser Liste stehenden Gewerbe sind frei ausübbar. Jeder Gewerbetreibende meldet sich für die freien Gewerbe als Gewerbetreibender an und erhält einen Gewerbeschein. Wie der Konsumentenschutz zu stärken ist, zeigt ein Vorschlag zur Gewerbereform, der 1996 von Abgeordneten des Liberalen Forums eingebracht wurde:[2] Jeder Gewerbetreibende hat obligatorisch eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese muss sämtliche Schäden abdecken, die durch die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit oder durch den Betrieb einer Betriebsanlage hervorgerufen werden. Damit wird der Konsument besser abgesichert als derzeit. Heute müssen Mitarbeiter keinen Befähigungsnachweis erbringen und somit kann ein Kunde im Zweifel einen Schaden erleiden, der so groß ist, dass er vom Unternehmen nicht kompensiert werden kann.

Das Ablegen einer Meisterprüfung wird nur noch für die wenigen regulierten Betriebe verlangt. In allen anderen Gewerben kann sie freiwillig abgelegt werden. Sei es, um sich von der Konkurrenz abzuheben (Marketing) oder um eine niedrigere Prämie zur Haftpflichtversicherung zu erwirken.


Fußnoten

  1. Zahlreiche andere Gewerbe, deren Ausübung Leib und Leben gefährden, sind hier nicht ausdrücklich erwähnt, weil sie bereits außerhalb der Gewerbeordnung reguliert sind – wie etwa medizinische Laboratorien oder Apotheken. Diese Gewerbe sollen nicht dereguliert werden, sie sind nur nicht Thema der Gewerbeordnung. Chemische Laboratorien sollten entweder über das Gesetz oder in der Gewerbeordnung geregelt werden. Wir haben uns für die Gewerbeordnung entschieden.
  2. Initiativantrag der Abgeordneten Helmut Peter & Co. aus dem Jahr 1996: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX/A/A_00014/fname_124348.pdf
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