Appendix

Anleitung zur Entfesselung des österreichischen Gewerbes

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Reglementierte Gewerbe in Österreich

Quelle: Gesamte Rechtsvorschrift für Gewerbeordnung 1994: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517

  1. Arbeitsvermittlung
  2. Augenoptik (Handwerk)
  3. Bäcker (Handwerk)
  4. Bandagisten; Orthopädietechnik; Miederwarenerzeugung (verbundenes Handwerk)
  5. Baumeister, Brunnenmeister
  6. Bestattung
  7. Bodenleger (Handwerk)
  8. Buchbinder; Etui- und Kassettenerzeugung; Kartonagewarenerzeugung (verbundenes Handwerk)
  9. Chemische Laboratorien
  10. Dachdecker (Handwerk)
  11. Damenkleidermacher; Herrenkleidermacher; Wäschewarenerzeugung (verbundenes Handwerk)
  12. Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk)
  13. Drogisten
  14. Drucker und Druckformenherstellung
  15. Elektrotechnik
  16. Erzeugung von kosmetischen Artikeln
  17. Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie Handel mit pyrotechnischen Artikeln (Pyrotechnikunternehmen)
  18. Fleischer (Handwerk)
  19. Fremdenführer
  20. Friseur und Perückenmacher (Stylist) (Handwerk)
  21. Fußpflege
  22. Gärtner; Florist (verbundenes Handwerk)
  23. Gas- und Sanitärtechnik
  24. Gastgewerbe
  25. Getreidemüller (Handwerk)
  26. Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer; Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler; Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes Handwerk)
  27. Gold- und Silberschmiede; Gold-, Silber- und Metallschläger (verbundenes Handwerk)
  28. Hafner (Handwerk)
  29. Heizungstechnik; Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)
  30. Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften
  31. Herstellung und Aufbereitung sowie Vermietung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen, und Handel mit sowie Vermietung von Medizinprodukten
  32. Hörgeräteakustik (Handwerk)
  33. Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger)
  34. Inkassoinstitute
  35. Kälte- und Klimatechnik (Handwerk)
  36. Keramiker; Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk)
  37. Kommunikationselektronik (Handwerk)
  38. Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung (Handwerk)
  39. Kontaktlinsenoptik
  40. Kosmetik (Schönheitspflege)
  41. Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker; Kraftfahrzeugtechnik; (verbundenes Handwerk)
  42. Kürschner; Säckler (Lederbekleidungserzeugung) (verbundenes Handwerk)
  43. Kunststoffverarbeitung (Handwerk)
  44. Lebens- und Sozialberatung
  45. Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
  46. Massage
  47. Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für Elektronik, Büro und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatroniker für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)
  48. Milchtechnologie (Handwerk)
  49. Oberflächentechnik; Metalldesign (verbundenes Handwerk)
  50. Orgelbauer; Harmonikamacher; Klaviermacher; Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger; Holzblasinstrumenteerzeuger; Blechblasinstrumenteerzeuger (verbundenes Handwerk)
  51. Orthopädieschuhmacher (Handwerk)
  52. Pflasterer (Handwerk)
  53. Rauchfangkehrer (Handwerk)
  54. Reisebüros
  55. Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer; Ledergalanteriewarenenerzeugung und Taschner (verbundenes Handwerk)
  56. Schädlingsbekämpfung (Handwerk)
  57. Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)
  58. Schuhmacher (Handwerk)
  59. Sicherheitsfachkraft; Sicherheitstechnisches Zentrum
  60. Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe)
  61. Spediteure einschließlich der Transportagenten
  62. Spengler; Kupferschmiede (verbundenes Handwerk)
  63. Sprengungsunternehmen
  64. Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher
  65. Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
  66. Tapezierer und Dekorateure (Handwerk)
  67. Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)
  68. Textilreiniger (Chemischreiniger, Wäscher und Wäschebügler) (Handwerk)
  69. Tischler; Modellbauer; Bootbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)
  70. Überlassung von Arbeitskräften
  71. Uhrmacher (Handwerk)
  72. Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation
  73. Gewerbliche Vermögensberatung
  74. Versicherungsvermittlung (Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten)
  75. Wertpapiervermittler
  76. Vulkaniseur
  77. Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer (Handwerk)
  78. Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels
  79. Zahntechniker (Handwerk)
  80. Holzbau-Meister

Vorschlag des Liberalen Forums für reglementierte Gewerbe

Quelle: Initiativantrag der Abgeordneten Helmut Peter & Co. aus dem  Jahr 1996: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX/A/A_00014/fname_124348.pdf

  1. Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen
  2. Sprengungsunternehmen
  3. Baumeister
  4. Zimmermeister
  5. Gas- und Wasserleitungsinstallateure
  6. Elektrotechniker
  7. Technische Büros
  8. Kontaktlinsenoptiker

Handwerksgewerbe in Deutschland nach der Reform 2004

Quelle: Rostam-Afschar, D. (2015), Regulatory Effects of the Amendment to the HwO in 2004 in German Craftsmanship. European Commission.

Handwerksgewerbe mit Pflicht zur Meisterprüfung

  1. Schornsteinfeger
  2. Augenoptiker
  3. Hörgeräteakustiker
  4. Orthopädietechniker
  5. Orthopädieschuhmacher
  6. Zahntechniker

Handwerksgewerbe mit Altgesellenregel (A1 und A2)

Altgesellenregel: Es können nun nicht nur ausgebildete Meister, sondern auch Altgesellen (Gesellen mit sechs Jahren Berufserfahrung, wovon vier in leitender Position sein müssen) einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb gründen; A2 Handwerke (gekennzeichnet mit *) bedürfen  keines Befähigungsnachweises, sofern nur Tätigkeiten vorgenommen werden, deren Erlernung ein bis drei Monate dauert.

  1. Ofen- und Luftheizungsbauer
  2. Zimmerer
  3. Dachdecker
  4. Straßenbauer
  5. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  6. Brunnenbauer
  7. Steinmetzen und Steinbildhauer
  8. Stukkateure
  9. Gerüstbauer
  10. Chirurgiemechaniker
  11. Feinwerkmechaniker
  12. Kälteanlagenbauer
  13. Landmaschinenmechaniker
  14. Büchsenmacher
  15. Klempner
  16. Installateur und Heizungsbauer
  17. Elektrotechniker
  18. Elektromaschinenbauer
  19. Tischler
  20. Boots- und Schiffbauer
  21. Seiler
  22. Bäcker
  23. Konditoren
  24. Friseure
  25. Glaser
  26. Glasbläser und Glasapparatebauer
  27. Vulkaniseure und Reifenmechaniker
  28. Maurer und Betonbauer*
  29. Maler und Lackierer*
  30. Metallbauer*
  31. Karosserie- und Fahrzeugbauer*
  32. Zweiradmechaniker*
  33. Informationstechniker*
  34. Kraftfahrzeugtechniker*
  35. Fleischer*

Für diese Gewerbe ist nach der Reform kein Befähigungsnachweis mehr nötig (B1)

  1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  2. Betonstein- und Terrazzohersteller
  3. Estrichleger
  4. Behälter- und Apparatebauer
  5. Uhrmacher
  6. Graveure
  7. Metallbildner
  8. Galvaniseure
  9. Metall- und Glockengießer
  10. Schneidwerkzeugmechaniker
  11. Gold- und Silberschmiede
  12. Parkettleger
  13. Rolladen- und Jalousiebauer
  14. Modellbauer
  15. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
  16. Holzbildhauer
  17. Böttcher
  18. Korbmacher
  19. Damen- und Herrenschneider
  20. Sticker
  21. Modisten
  22. Weber
  23. Segelmacher
  24. Kürschner
  25. Schuhmacher
  26. Sattler und Feintäschner
  27. Raumausstatter
  28. Müller
  29. Brauer und Mälzer
  30. Weinküfer
  31. Textilreiniger
  32. Wachszieher
  33. Gebäudereiniger
  34. Glasveredler
  35. Feinoptiker
  36. Glas- und Porzellanmaler
  37. Edelsteinschleifer und -graveure
  38. Fotografen
  39. Buchbinder
  40. Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker
  41. Siebdrucker
  42. Flexografen
  43. Keramiker
  44. Orgel- und Harmoniumbauer
  45. Klavier- und Cembalobauer
  46. Handzuginstrumentenmacher
  47. Geigenbauer
  48. Bogenmacher
  49. Metallblasinstrumentenmacher
  50. Holzblasinstrumentenmacher
  51. Zupfinstrumentenmacher
  52. Vergolder
  53. Schilder- und Lichtreklamehersteller

Gewerbe, die bereits vor der Reform 2004 frei waren (B2)

  1. Eisenflechter
  2. Bautentrocknungsgewerbe
  3. Bodenleger
  4. Asphaltierer (ohne Straßenbau)
  5. Fuger (im Hochbau)
  6. Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
  7. Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
  8. Betonbohrer und -schneider
  9. Theater- und Ausstattungsmaler
  10. Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
  11. Metallschleifer und Metallpolierer
  12. Metallsägen-Schärfer
  13. Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
  14. Fahrzeugverwerter
  15. Rohr- und Kanalreiniger
  16. Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
  17. Holzschuhmacher
  18. Holzblockmacher
  19. Daubenhauer
  20. Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
  21. Muldenhauer
  22. Holzreifenmacher
  23. Holzschindelmacher
  24. Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
  25. Bürsten- und Pinselmacher
  26. Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
  27. Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
  28. Fleckteppichhersteller
  29. Klöppler
  30. Theaterkostümnäher
  31. Plisseebrenner
  32. Posamentierer
  33. Stoffmaler
  34. Stricker
  35. Textil-Handdrucker
  36. Kunststopfer
  37. Änderungsschneider
  38. Handschuhmacher
  39. Ausführung einfacher Schuhreparaturen
  40. Gerber
  41. Innerei-Fleischer (Kuttler)
  42. Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
  43. Fleischzerleger, Ausbeiner
  44. Appreteure, Dekateure
  45. Schnellreiniger
  46. Teppichreiniger
  47. Getränkeleitungsreiniger
  48. Kosmetiker
  49. Maskenbildner
  50. Bestattungsgewerbe
  51. Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
  52. Klavierstimmer
  53. Theaterplastiker
  54. Requisiteure
  55. Schirmmacher
  56. Steindrucker
  57. Schlagzeugmacher
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