Gibt es das Dezemberfieber auch in Österreich?

Hektische Ausgaben der öffentlichen Hand zum Jahresende

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Das Dezemberfieber ist, auch nach Angaben des Bundesfinanzministeriums, ein bekanntes Phänomen, das in Österreich im Jahr 2009 zu einer Haushaltsreform führte, um das Problem erhöhter Temperatur gegen Jahresende aus der Welt zu schaffen. Nicht zuletzt dadurch, dass für vier Jahre Ausgabenobergrenzen festgesetzt werden mussten, verbunden mit der Erlaubnis, für nicht ausgegebene Gelder Rücklagen zu bilden, die in den folgenden Jahren verbraucht werden können.

Damit sollte vermieden werden, dass noch im Dezember jede Menge Geld sinnlos verpulvert wird. Das funktionierte auch: im Jahr 2009 wurden nur 88,5 Prozent des Finanzrahmens des Bundes ausgenutzt. Mit anderen Worten: 11,5 Prozent des Budgets wurden de facto nicht ausgegeben und als Rücklagen verbucht.

Die neue Vorgangsweise verursachte allerdings ein neues Problem: Bereits im Jahr 2014 hatten die Ministerien Rücklagen in Höhe von 18,4 Milliarden Euro angehäuft. Das waren keine „Cash“-Positionen, sondern nicht ausgeschöpfte Budgetrahmen. Das Finanzministerium hatte also plötzlich ein großes Problem: Hätten die Ministerien die gesamten 18,4 Milliarden Euro abgerufen, wäre das Budgetdefizit explodiert und der Schuldenstand sprunghaft gestiegen. Das sollte im Jahr 2014 insofern verhindert werden, als die Auflösung dieser „Rücklagen“ an die Zustimmung des Finanzministers geknüpft wurde. Statt weiterhin Rücklagen zu bilden wurden die Finanzrahmen wieder stärker ausgeschöpft (2014 zu knapp 97 Prozent), womit das Dezemberfieber wieder stärker grassierte.

Das Dilemma beginnt also schon einmal damit, dass diese Rücklagen keine Rücklagen im eigentlichen Sinne sind. Sondern nicht abgerufene Schulden. Deren Höhe ergibt sich aus der Differenz der Ausgabenobergrenzen (des Budgetrahmens) und der tatsächlichen Ausgaben.

Gesamtausgaben nach Monaten (Durchschnitt 2013-2016)

Abbildung 1. Quelle: BMF, eigene Berechnungen. Anmerkung: Gesamtausgaben aller Ministerien sowie der Präsidentschaftskanzlei, der Parlamentsdirektion, der Volksanwaltschaft, des Rechnungshofes, des Verfassungsgerichthofes und des Verwaltungsgerichthofes.

Abbildung 1 zeigt, nach Monaten gegliedert, die durchschnittlichen Auszahlungen aus der Finanzierungsrechnung der Jahre 2013 bis 2016 (aufgrund der Haushaltsreform sind Zahlen für die Jahre vor 2013 nur bedingt vergleichbar). Um zu verdeutlichen, ob wir von einem Trend zum Dezemberfieber sprechen können, zeigen wir für jeden Monat die prozentuale Abweichung vom Jahresdurchschnitt.

Die Abweichung vom Jahresdurchschnitt im Dezember liegt bei knapp 17 Prozent. Für keinen anderen Monat ist eine so starke Abweichung festzustellen. Im Schnitt werden also 6,3 Milliarden Euro pro Monat ausgegeben. Im Dezember sind es 7,4 Milliarden Euro. Außerdem zeigt Abbildung 2, dass das Dezemberfieber seit 2012 wieder deutlich stärker ausgeprägt ist.

Dezemberfieber (Gesamtausgaben) 2009 bis 2016

Abbildung 2. Quelle: BMF, eigene Berechnungen. Anmerkung: Aufgrund des Zeitbruchs in der Serie (Haushaltsreform von 2013) ist es nur möglich die Gesamtausgaben zu vergleichen.

Die Gründe für diese hohe Abweichung sind vielfältig, und viele von ihnen mögen ganz harmlos sein. Es lohnt sich daher auch ein Blick auf die Frage nach dem Ausgaben-Zweck.

Kategorien der Ausgaben nach Monaten (Durchschnitt 2013-2016)

Abbildung 3. Quelle: BMF, eigene Berechnungen. Anmerkung: Gesamtausgaben aller Ministerien sowie der Präsidentschaftskanzlei, der Parlamentsdirektion, der Volksanwaltschaft, des Rechnungshofes, des Verfassungsgerichthofes und des Verwaltungsgerichthofes. Positive Abweichung im April betrifft einmalige Ausgaben des BMF für Finanzmarktstabilität im Jahr 2014.

Abbildung 3 zeigt die Abweichungen der Auszahlungen nach ihrem jeweiligen Zweck und unterschiedet dabei zwischen Investitionen, Darlehen, Verwaltungsaufgaben und Transfers. Hier wird deutlich: Gerade der Anteil der Investitionen nimmt im Dezember stark zu. Die Ausgaben, die diesem Zweck zugeordnet werden, liegen bei mehr als dreihundert Prozent über dem Jahresdurchschnitt. Verwaltungsausgaben sowie Transfers sind über das Jahr hinweg relativ gleichmäßiger verteilt, während Ausgaben für Darlehen zum Schuldenausgleich halbjährig getätigt werden.

Ausgaben für Sachanlagen nach Monaten (Durchschnitt 2013-2016)

Abbildung 4. Quelle: BMF, eigene Berechnungen.

Insgesamt gaben die Bundesministerien im Jahr 2016 etwa 482 Millionen Euro für Investitionen aus, die Hälfte davon – 241 Millionen – im Monat Dezember. Anders ausgedrückt: In einem durchschnittlichen Monat wurden etwa 22 Millionen investiert, und im Dezember das Elffache dieses Betrags. Solche Abweichungen, vor allem im Bereich der Investitionsausgaben, sind in jedem Jahr sichtbar – es handelt sich dabei also nicht um einmalige Effekte. Treiber der Investitionsausgaben sind Sachanlagen (siehe Abbildung 4). Für diese Kategorie sind die stärksten Abweichungen im Dezember zu beobachten. Darunter fallen: Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken, Bauten, Werk- und Fahrzeugen, sowie Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Die tatsächlichen durchschnittlichen Ausgaben sind in der Tabelle 1 ersichtlich.

Tabelle 1. Sachanlagen nach Monaten (Durchschnitt 2013-2016). Quelle: BMF, eigene Berechnungen.

Während die durchschnittliche Ausgaben für den Erwerb von Sachanlagen monatlich etwas mehr als 34 Millionen Euro betragen, liegen diese im Dezember im Schnitt bei knapp 153 Millionen Euro – und liegen damit um 90 Millionen Euro über dem zweithöchsten Monat September.

Aus den verfügbaren Daten können keine Rückschlüsse gezogen werden, ob es sich bei den im Dezember getätigten Ausgaben um Ermessensausgaben (über die Ressorts frei verfügen können) handelt, oder ob ihre Häufung Ausdruck einer üblichen Buchungspraxis sind. Die Schwankungen von etwa vierhundert Prozent sind allerdings erheblich. Während in den Monaten zwischen Jänner und November im Schnitt 23,6 Millionen Euro ausgegeben werden (zwischen 4,1 und 106,6 Millionen), liegen die Ausgaben im Dezember zwischen 104,2 und 218,2 Millionen. Das bedeutet, dass selbst der „niedrigste Dezember“ so hoch ist wie der höchste aller anderen Monate.

Würden die Ministerien im Dezember nur so viel ausgeben wie in allen anderen Monaten im Jahresverlauf, macht das, summiert über die Jahre 2013 bis 2016, einen Unterschied von immerhin 516 Millionen Euro.

Diese sehr plakative Darstellung zeigt, dass das Dezemberfieber trotz der beiden Haushaltsreformen offenbar noch immer nicht verhindert werden kann. So sehen das die Experten im Finanzministerium (BMF, 2015a), wie auch die Budgetverantwortlichen in den heimischen Ministerien. Nur etwa ein Drittel der Befragten ist der Meinung, dass die derzeitigen Regelungen, im Speziellen die Rücklagenbildung betreffend, zu einer höheren Ausgabendisziplin führen (BMF, 2015b). Das Verfahren zur Rücklagenentnahme wird durch fast alle Befragten kritisch gesehen. Wenngleich aus unterschiedlicher Perspektive: Die Ministerien würden gerne über die Rücklagen frei verfügen, was das Finanzministerium derzeit aus nachvollziehbaren Gründen verhindert und auch in Zukunft verhindern will.

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