Unübersehbar ist, dass sich hierzulande das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Pensionsbeziehern, die sogenannte Belastungsrate, laufend verschlechtert: Auf einen Pensionisten kommen immer weniger Erwerbstätige, die Beiträge leisten. Wie wirkt sich das auf das Pensionssystem aus?
Dies kann in Modellsimulationen berechnet werden. Die Modellparametrisierung wird im Appendix beschrieben. In dieser Studie werden drei unterschiedliche Modelle verglichen:
Dieses Modell geht davon aus, dass das Pensionsantrittsalter wie von der Pensionskommission prognostiziert bis 2060 auf 60,8 Jahre ansteigen wird. In diesem Szenario ist eine leicht steigende Erwerbsquote sowie eine moderate Zuwanderung bereits eingerechnet. Dieses Modell zeigt, wie sich das österreichische Pensionssystem unter den Annahmen der Regierung und der Pensionskommission (2013) entwickeln wird.
Variante 1 unterstellt, dass das tatsächliche Pensionsantrittsalter bis 2020 auf durchschnittlich 65 Jahre ansteigt.[1] Jedes zusätzliche Beitragsjahr führt zu einer um 1,78 Prozentpunkte[2] höheren Ersatzrate (Anteil am Bruttogehalt, der als Pension bezahlt wird). Die durchschnittliche Pension ist somit höher.[3] Das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Pensionisten muss aufgrund des höheren Antrittsalters angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt proportional unter Berücksichtigung der Bevölkerung zwischen 55 und 64 Jahren, die somit arbeiten müsste. Dieses Modell gibt also Aufschluss darüber, wie sich ein rascher Anstieg des Pensionsantrittsalters auf 65 auf die Finanzierbarkeit des österreichischen Systems auswirken würde.
Variante 2 geht davon aus, dass das effektive Pensionsantrittsalter ab 2014 um drei Monate pro Jahr angehoben wird. Dieser Zeitraum von drei Monaten ist insofern interessant, als dies ungefähr dem Anstieg der Lebenserwartung entspricht[4]. Daher sollte bei dieser Berechnung das österreichische Pensionssystem lediglich aufgrund der unterschiedlichen Stärke einzelner Jahrgänge („Kohorteneffekt“) aus dem Gleichgewicht kommen, nicht aber aufgrund der steigenden Lebenserwartung. Variante 2 könnte also in gewisser Weise mit dem schwedischen Modell verglichen werden, da zumindest die steigende Lebenserwartung in die Pensionsberechnung einfließt.
Der Anstieg um drei Monate bedeutet, dass ein Österreicher 2040 durchschnittlich bis zum Alter von etwa 65 Jahren, 2060 bis etwa 70 arbeiten würde. Dieser Vorschlag erscheint kurzfristig als durchaus moderat. Wenn jemandem nähergebracht wird, statt im August erst im November in Pension zu gehen, wird dies kaum als unzumutbarer Eingriff gewertet werden. Unrealistisch erscheint diese Variante allerdings auf lange Sicht. Knell (2013) argumentiert aber, dass es im österreichischen System schon allein aufgrund der steigenden Lebenserwartung notwendig sei, dass das Pensionsantrittsalter bis 2060 auf 65 Jahre steigt. In unserer Simulation werden nun jedoch auch die „Kohorteneffekte“ (Pensionierung der Babyboomer) berücksichtigt: Der Anstieg des Pensionsantrittsalters fällt somit stärker aus. Wie in Variante 1 führt auch hier ein zusätzliches Beitragsjahr zu einer um 1,78 Prozentpunkte höheren Ersatzrate für jene, die länger arbeiten. Die durchschnittliche Ersatzrate würde somit proportional steigen. Das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Pensionisten muss aufgrund des höheren Antrittsalters angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt proportional unter Berücksichtigung der Bevölkerung zwischen 55 und 69.
Die unterschiedlichen Annahmen für das Pensionsantrittsalter in den Modellen führen logischerweise zu einem unterschiedlichen Verhältnis zwischen Pensionisten und Beitragszahlern (Belastungsrate). Das prognostizierte Pensionsantrittsalter der Pensionskommission, also das Basismodell, lässt die Belastungsrate bis 2060 von 0,52 auf 0,79 steigen: Auf 100 Beitragszahler kommen sozusagen 79 Pensionisten. Variante 1 lässt die Belastungsrate kurzfristig sogar sinken, langfristig steigt sie aber auf ein etwas höheres Niveau als 2012, nämlich auf 0,62. Die Erhöhung des Pensionsantrittsalters um drei Monate pro Jahr (Variante 2) lässt die Belastungsquote relativ flach verlaufen, ab 2040 würde sie sogar sinken (auf 0,45 im Jahr 2060).
Das bedeutet:
Fußnoten
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