Eine Ausgabenschranke für den Staatshaushalt

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 >> Herausforderung #2: Die Belastung des Faktors Arbeit ist zu hoch

Leistung muss sich wieder lohnen. Noch so ein Stehsatz, den man bald nicht mehr hören kann. Was heißt schon „Leistung“? Und was heißt „wieder“? Doch diese Worthülse enthält leider eine wichtige Botschaft: Je mehr die Menschen von ihrem Arbeitseinkommen abgeben müssen, desto weniger attraktiv ist es für sie zu arbeiten. Und leider gehört Österreich ins absolute Spitzenfeld, wenn es um die Abgaben auf Arbeit geht (vgl. Abbildung 4). Trotz regelmäßiger Steuerreformen und politischer Willenserklärungen: Noch immer geht fast die Hälfte der Arbeitsleistung eines Durchschnittsverdieners in Form von Steuern und Abgaben an den Staat. Zuletzt kritisierte die OECD dies auch in ihrem Länderbericht.[1] 

Abbildung 4: Abgabenbelastung auf Arbeit im Vergleich zu Österreich


Das führt dazu, dass selbst in Zeiten von Rekordbeschäftigung und einer Vielzahl an offenen Stellen die gesamten in Österreich gearbeiteten Stunden pro Jahr aktuell auf dem Niveau von 2019 verharren. Das kostet uns Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Damit sich „Leistung wieder lohnt“, muss die Regierung in Vorleistung gehen.

>> Empfehlungen, um die arbeitende Bevölkerung zu entlasten:

Eine Steuerreform, um Mehrarbeit zu belohnen

Die Steuerreformen der vergangenen Jahre haben niedrige Einkommen stets stärker entlastet als hohe. Was sozialpolitisch gut gemeint war, hat den gegenteiligen Effekt erzeugt und den Anreiz geschmälert, Vollzeit zu arbeiten. Immer mehr Menschen sind nicht mehr bereit, ihre volle Leistung einzubringen, und begnügen sich mit Teilzeitjobs. Das Steuersystem könnte diesen Trend bremsen: Eine Gleichbehandlung von Teilzeit und Vollzeit ließe sich am einfachsten herstellen, wenn es bei der Steuerbemessung nicht mehr um die Höhe des Jahreseinkommens, sondern um jene des Stundenlohns ginge. Außerdem wäre so eine Berechnung gerechter. Schließlich macht es einen Unterschied, ob jemand mit 38 Stunden pro Woche oder mit einer freiwillig reduzierten Arbeitszeit von 15 Wochenstunden auf ein Bruttogehalt von 2.000 Euro kommt. Die Besteuerung auf Stundenbasis mag exotisch klingen, wäre aber leicht einführbar:[2] Beispielsweise wären die ersten zehn Euro pro Stunde steuerfrei, für die darüber liegenden 40 Euro fiele ein Steuertarif von 17 Prozent an. Ein Stundenlohn von über 50 Euro würde dann mit einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent belastet.[3] Das hätte den Vorteil, dass eine gut verdienende (freiwillige) Teilzeitkraft höhere Steuersätze zahlen müsste als eine Vollzeitkraft mit dem gleichen Monatseinkommen. 

Aber auch innerhalb des bestehenden Steuersystems wäre es möglich, das Problem zu adressieren. Und zwar mit einer Flat Tax.[4] Diese hätte zudem den Vorteil, dass sie das System deutlich vereinfachen würde. Dafür sollte aus unserer Sicht ein Tarif mit zwei Stufen eingeführt werden: Wie bisher bleiben die ersten 12.816 Euro im Jahr steuerfrei.[5] Anschließend gilt ein Steuersatz von 17 Prozent bis zur Höchstbeitragsgrundlage (entspricht einer Steuerbemessungsgrundlage von 59.448 Euro), der dann auf 50 Prozent steigt (vgl. Abbildung 5). 

Abbildung 5: Szenario einer Flat Tax für Österreich

Der steuerfreie Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze wird abgeschafft. Das verhindert ein sinkendes Nettoeinkommen bei steigendem Arbeitsausmaß. Die Belastung der Vollzeitbeschäftigten wird deutlich reduziert.[6] Das führt dazu, dass Vollzeitarbeit finanziell wieder deutlich attraktiver wird. Halbiert ein Durchschnittsverdiener seine Arbeitszeit von 40 auf 20 Wochenstunden, bleiben ihm derzeit noch immer rund 60 Prozent seines Verdienstes – obwohl er seine Arbeitsleistung um 50 Prozent reduziert hat. Damit bekommen Vollzeitbeschäftigte in Österreich einen der schlechtesten Deals in der gesamten OECD. Mit dem Reformvorschlag verlören Arbeitnehmer bei einer Reduktion der Arbeitszeit um 50 Prozent auch 46 Prozent des Einkommens, der Vollzeitanreiz wäre entsprechend deutlich höher. Damit läge Österreich mit Ländern wie Schweden auf einem der vordersten Plätze innerhalb der OECD. Umgekehrt bedeutet dies, dass für alle jene, die in Teilzeit arbeiten, eine Erhöhung der Arbeitszeit um 100 Prozent zukünftig dann um 84 Prozent (statt derzeit 68 Prozent) mehr Nettoeinkommen bringen würde. 

Der Reformvorschlag würde die Bürger um rund zwölf Milliarden Euro im Jahr entlasten und die Besteuerung von Arbeit damit auf den Durchschnitt der EU senken. 

Vollständige Abschaffung der kalten Progression

Was ohnehin versprochen wurde, sollte nun endlich umgesetzt werden: die vollständige Abschaffung der kalten Progression. Durch die politische Verteilung des letzten Drittels der Einnahmen aus der kalten Progression ist uns ein Stück dieser Inflationsteuer leider bis heute geblieben. Alle Arbeitnehmer – auch Geringverdiener – zahlen heute mehr Einkommensteuer, als sie eigentlich sollten.[7] Eine vollständige Abschaffung der kalten Progression hätte den Vorteil, dass Regierungen nicht mehr willkürlich an der Progression herumschrauben, Klientelpolitik betreiben und bei alldem Vollzeitarbeit noch unattraktiver machen könnten. Kosten würde das den Staat übrigens null Euro, da er die inflationsbedingten Mehreinnahmen heute schon vollständig rückverteilt.

Arbeitskosten von wesensfremden Abgaben befreien 

Teuer ist Arbeit in Österreich aber nicht nur wegen der hohen Steuern, sondern auch aufgrund der Belastung der Arbeitseinkommen mit wesensfremden Abgaben in den Lohnnebenkosten (vgl. Abbildung 6). Familienleistungen sollten beispielsweise direkt aus dem Budget und nicht über eine Belastung des Faktors Arbeit finanziert werden. Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) gehört folglich komplett gestrichen. Gleiches gilt für die Wohnbauförderung, deren Beiträge nicht weiter die Arbeitseinkommen belasten dürfen. Sofern diese Förderung überhaupt bestehen bleiben soll, muss sie wenigstens aus dem allgemeinen Steuertopf finanziert werden. Auch ihre Zweckwidmung wäre wieder einzuführen, damit das Geld wirklich ins Wohnen fließt. Die Abschaffung von FLAF und Wohnbauförderung würde eine Entlastung von rund sieben Milliarden Euro bedeuten. 

Abbildung 6: Höhe der Arbeitskosten in europäischen Ländern


Fußnoten

  1. OECD (2024).
  2. Neben der Entlohnung müsste in dem Fall auch die vertraglich festgelegte Arbeitszeit an das Finanzamt übermittelt werden.
  3. Auch das aktuelle Steuersystem mit Freigrenzen, Absetzbeträgen und Progression könnte auf Stundenbasis umgestellt werden.
  4. Vgl. Peichl (2014); Carroll et al. (2021).
  5. Sozialversicherungsbeiträge würden in einem solchen System dennoch fällig werden.
  6. Ein Zweistufensystem mit einem Steuerfreibetrag und einer erhöhten Stufe ab der Höchstbeitragsgrundlage ergäbe weiterhin eine progressive Belastung, allerdings mit deutlich höheren Arbeitsanreizen als im bisherigen System.
  7. In Kombination mit Familien oder Überstunden kann die tatsächliche Steuerlast gesunken sein. Diese Entlastung hätte aber nicht über die Einnahmen aus der kalten Progression stattfinden müssen und hat nichts mit der eigentlichen Thematik zu tun.
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