Wettbewerb in der Wirtschaft bringt bessere Produkte und Leistungen. Genauso könnte ein Fiskalwettbewerb, in dem Österreichs Bundesländer unterschiedliche Steuersätze und Leistungen haben, dazu führen, dass diese den örtlichen Gegebenheiten besser entsprechen.
Für den Steuerwettbewerb eignen sich am besten die Lohn- und Einkommen- sowie die Körperschaftsteuer – über sie könnten die Länder nennenswerte Einnahmen erzielen. Aktuell ist es so, dass das Finanzministerium sämtliche Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer kassiert. Ein Fünftel dieser Summe, im Jahr 2017 waren das knapp 6 Mrd. Euro, fließt zurück an die Länder. Diese Gelder stehen den Bundesländern für ihre Ausgaben nun zur freien Verfügung. Anstelle dieses Systems könnten die Bundesländer ihre Steuern auch selbst einheben. Der Bund senkt die Einkommensteuerbelastung der Bürger in Summe um 6 Milliarden Euro, die Länder heben über eine landesspezifische Steuer diese Summe selbst ein. Für die Steuerzahler ändert sich zunächst nichts.
Sobald die Länder einen eigenen Zuschlag einheben, ist die Ausgangssituation für einen Wettbewerb geschaffen. In einem solchen Steuersystem wäre das die Stunde null. Eine Agenda Austria-Berechnung aus der Studie „Macht braucht Verantwortung“ zeigt, jedes Bundesland würde zu Beginn eine solche Steuer in Höhe von 7,3 Prozent einheben. Da der Bund in einem solchen System weniger Steuern einnehmen würde, bekämen die Länder weniger Geld über den bisherigen Finanzausgleich. Dafür haben die Regionen dann eigene Steuereinnahmen.
Betrachtet man anhand dieser Berechnung die Lohn- und Einkommensteuer, würden Wien, Niederösterreich und Vorarlberg mehr aus diesen Steuern einnehmen als sie jetzt über den Finanzausgleich bekommen, die anderen Bundesländer weniger. Wien, Niederösterreich und Vorarlberg hätten also die beste Startposition. Dies liegt u.a. daran, dass die Einkommen in diesen Bundesländern höher als in den anderen sind. Oberösterreich und Salzburg würden durch Steuerautonomie minimal verlieren, deutlichere Rückgänge gäbe es in der Steiermark, im Burgenland und in Kärnten.
Will jedes Bundesland die gleichen Einnahmen aus Lohn- und Einkommensteuer wie vor der Steuerautonomie erzielen, dann könnten Wien, Niederösterreich und Vorarlberg ihren Steuerzugschlagsatz senken, also weniger als die 7,3 Prozent verlangen. Die anderen Länder müssten hingegen einen höheren Steuersatz einheben. Allerdings lägen die neuen Steuersätze nicht allzu weit von den alten entfernt.
Nun kann ein Bundesland auch seine Aufschläge verringern, um Betriebe und Arbeitnehmer anzulocken. Die wegfallenden Steuereinnahmen würden entweder durch Zuzug von Steuerzahlern oder durch Einsparungen kompensiert. Genauso gut könnten Länder mit einem konkurrenzfähigen Gesamtpaket ihre Zuschläge erhöhen, um etwa große Projekte zu finanzieren. Für die Steuerzahler ist, wie auch das Beispiel Schweiz mit dem Kanton Genf zeigt, die Steuerbelastung nicht das einzige Kriterium für die Wahl des Betriebsstand- bzw. Wohnorts: Eine gute Verkehrsanbindung, eine verlässliche Gesundheitsversorgung, Kindergartenplätze usw. sind ebenfalls Faktoren.
Diese Steuerautonomie kann und muss natürlich von einem überarbeiteten Finanzausgleich flankiert werden. Ein neuer, transparenter Finanzausgleich kann ähnlich wie in der Schweiz finanziell schwächere Bundesländer unterstützen und so Mittel umverteilen. Dabei könnten besondere geographische oder sozio-ökonomische Lasten berücksichtigt werden, etwa eine hohe Armutsquote oder ein hoher Kinderanteil. Essentiell bleibt allerdings, dass ein Großteil der autonomen Einnahmen im Bundesland bleibt. Andernfalls
wird niemand einen Anreiz verspüren, effizienter und zielgerichteter mit dem Geld der Bürger umzugehen. Ein Vorarlberger wird nicht versuchen, im Steuerwettbewerb zu bestehen, wenn die dadurch lukrierten Mittel nicht mehrheitlich im Land verbleiben, sondern ins Burgenland geschickt werden müssen.
In der Gesamtbetrachtung würde laut Agenda Austria-Berechnungen ein Fiskalwettbewerb zwischen den Bundesländern zu folgenden Ergebnissen führen:
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Gegründet um das Land in wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Belangen zu öffnen und neue Antworten auf die großen Herausforderungen zu liefern.
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