Wie es überhaupt zur Neuen Mittelschule gekommen ist

Viel Geld für eine bessere Hauptschule?

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Politischer Ausgangspunkt für die Neue Mittelschule (NMS) war das Regierungsprogramm 2007 bis 2010, in dem u.a. festgelegt wurde, dass für die Schulen der Sekundarstufe I – also Hauptschule und Unterstufe der Allgemein bildenden höheren Schule (AHS) – neue Modelle der Leistungsdifferenzierung zur Verbesserung der individuellen Förderung unterschiedlicher Begabungen erarbeitet und umgesetzt werden.[1]

Zur Unterstützung der Konzeptentwicklung wurde eine Expertenkommission eingesetzt. Auf Basis der ersten Emp- fehlungen wurde vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK)[2] im September 2007 ein erster Gesetzesentwurf vorgelegt, in dem vorgesehen war, die anfangs als Gemeinsame Schule und später als Neue Mittelschule bezeichneten Modellversuche in eigenen Regionen flächendeckend zu erproben. Die Einführung des neuen Schultyps war eines der Herzstücke der Bildungsreformbemühungen durch Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ).

Nach politischer Einigung wurden die NMS-Modellversuche Anfang 2008 als Schulversuche im Schulorganisationsgesetz verankert.[3] Auf Grundlage länderspezifischer Modellpläne wurden Modellversuche an definierten Schulstandorten für einen Zeitraum von vier Jahren genehmigt. Eine Zweidrittel-Zustimmung von Lehrern und Erziehungsberechtigten war Voraussetzung, die Anzahl durfte 10 Prozent der Klassen im Bundesgebiet bzw. der Pflichtschulklassen im jeweiligen Land nicht übersteigen. Von den ursprünglich vorgesehenen Modellregionen war man abgekommen.

Im Schuljahr 2008/2009 begann die erste Generation der NMS-Modellversuche in den Ländern Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark und Vorarlberg mit insgesamt 67 Schulen. Die zweite Generation der NMS-Modellversuche – Schuljahr 2009/2010 – umfasste weitere 177 Schulen, wobei sich nun auch die restlichen Bundesländer beteiligten (siehe Tabelle 1).

NMS Standorte nach Bundesländern und Generationen der Modellversuche

Tabelle 1. Quelle: Eder u. a. (2015a).

Nachdem in den Ländern Burgenland und Vorarlberg die gesetzlichen Maximalgrenzen überschritten worden wären, wurde die Grenze flexibilisiert: die 10 Prozent-Ländergrenze fiel, lediglich die 10 Prozent-Grenze im Bundesgebiet blieb erhalten. Zudem wurde die verpflichtende Evaluierung durch das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation & Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) gesetzlich festgelegt.[4]

Im März 2012 wurde im Nationalrat die sukzessive, flächendeckende Einführung der Neuen Mittelschule in ganz Österreich beschlossen.[5] Mit dem Schuljahr 2015/16 werden die letzten Hauptschulen mit der Umstellung beginnen, sodass die NMS mit dem Schuljahr 2018/2019 den Schultyp der Hauptschule vollständig abgelöst haben wird.

Dieser Beschluss wurde getroffen, noch bevor die gesetzlich vorgesehene Evaluierung der ersten Generation der Neuen Mittelschule abgeschlossen war. Damit wurde der Beschluss, die NMS ins Regelschulwesen zu überführen, ohne Vorliegen von Befunden aus der Evaluierung und damit ohne wissenschaftliche Entscheidungsgrundlage getroffen.

Die folgende Aufstellung der geplanten zusätzlichen Ausgaben für die Neue Mittelschule nach Finanzjahren verdeutlicht die finanzielle Dimension des Reformprojekts:[6]

Zusätzliche Ausgaben für die NMS nach Finanzjahren

Tabelle 2. Quelle: RV 1631 BLgNR 24. GP: 1631 der Beilagen XXIV. GP – Regierungsvorlage – Materialien.


Fußnoten

  1. Regierungsprogramm (2006), S. 85 ff.
  2. Heute Bundesministerium für Bildung und Frauen.
  3. BGBl. (2008), SchOG § 7a; es handelt sich um Schulversuche, die im Gesetz jedoch die spezielle Bezeichnung ”Modellversuche zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe" erhielten.
  4. Das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation & Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) entstand Anfang 2008 als Ausgliederung aus dem Unterrichtsministerium. Zu seinen Kernaufgaben gehören Untersuchungen im Bereich der angewandten Bildungsforschung, Monitoring und Qualitätsentwicklung im Bereich des Schulsystems (z.B. Entwicklung und Durchführung der Bildungsstandards, Erstellung des nationalen Bildungsberichts, etc.).
  5. BGBl. (2012).
  6. RV 1631 BLgNR 24. GP: 1631 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Materialien, S. 6.
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