Handlungsempfehlungen

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Handlungsempfehlungen

Gewerkschaften und Arbeitnehmer sind nicht in der Verantwortung: Es kann keinesfalls Aufgabe der Gewerkschaften oder der Arbeitnehmer sein, auf einen Teuerungsausgleich zu verzichten, um damit die Inflation nicht weiter zu befeuern. In Österreich verhandeln die Sozialpartner die Löhne. Sie müssen und können dabei auf geldpolitische Aspekte keine Rücksicht nehmen. Die Agenda Austria empfiehlt explizit nicht, dass die Arbeitnehmer die Kosten der Inflation tragen sollen.

Der Ball liegt weiterhin im Spielfeld der EZB: Da die Lohn-Preis-Spirale letztlich ein monetäres Phänomen ist, kann sie nur durch die Notenbank eingebremst werden. Sie hat zwar die Zinswende bereits eingeleitet und ihre Anleihenkaufprogramme zumindest umgestellt. Ob diese ersten Schritte reichen, ist zu bezweifeln. Wichtig ist, dass die EZB zumindest glaubhaft macht, dass sie Inflationsraten nur bis zu einer bestimmten Höhe akzeptieren würde. Hätten die Banker noch die nötige Glaubwürdigkeit, würde vielleicht schon diese Absichtserklärung ausreichen – wie einst bei der „Whatever it takes“-Rede von Mario Draghi.

  • Besteuerung des Faktors Arbeit verringern: Österreich ist ein Hochsteuerland. Vor allem Arbeit ist so hoch besteuert wie in kaum einem anderen Land im Euroraum. Gemessen an den Arbeitskosten haben Österreichs Arbeitnehmer die drittniedrigsten Nettolöhne in der industrialisierten Welt. Damit ist der finanzielle Anreiz, Arbeit aufzunehmen, in kaum einem anderen Land geringer. Eine Steuersenkung sollte aktuell vor allem die Mittelschicht entlasten, da sie überdurchschnittlich stark belastet ist. Wenn der Staat zumindest vorübergehend auf Einnahmen verzichtet, dann würden geringere Bruttolohnabschlüsse ausreichen, um die Arbeitnehmer für die Teuerung zu kompensieren. Die Abschaffung der kalten Progression geht in diese Richtung und sollte bei den anstehenden Kollektivvertragsverhandlungen nicht vergessen werden. Zusätzlich sind die Arbeitskosten für die Arbeitgeber fast nirgendwo so hoch wie in Österreich. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Die Arbeitskosten könnten für Unternehmen durch eine Halbierung der Abgaben zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) reduziert werden. Das würde die Arbeitskosten immerhin um 2,5 Milliarden Euro senken. So könnten die Arbeitgeber auch eine stärkere Lohnanpassung akzeptieren und müssten die Preise nicht weiter erhöhen.
  • Einmalzahlungen in Form von abgabenfreien Teuerungsprämien sind besser als dauerhafte Lohnerhöhungen: In normalen Zeiten ist Skepsis angebracht, wenn Arbeitgeber Einmalzahlungen statt Lohnerhöhungen anbieten, weil sie eine Verschlechterung der Konjunktur befürchten. Es gibt schließlich keinen Grund für Arbeitnehmer, das unternehmerische Risiko der Arbeitgeber zu tragen. Derzeit spricht aber viel für Einmalzahlungen: Ein großer Teil der Inflation wird von den Energiepreisen getrieben, die in absehbarer Zeit wieder sinken dürften. Das wird wohl noch nicht 2023 der Fall sein, aber hoffentlich danach. Bleiben die Löhne aber dauerhaft auf einem deutlich höheren Niveau, verliert Österreich an Wettbewerbsfähigkeit – vor allem gegenüber Weltregionen, in denen derzeit kaum Inflation herrscht, wie etwa China. Mit einer Kombination aus Lohnsteigerungen und Einmalzahlungen könnten Arbeitnehmer vollständig für die Teuerung entschädigt werden, die Wettbewerbsfähigkeit bliebe aber langfristig erhalten. Stellt sich heraus, dass die Energiekosten nicht wieder sinken, lassen sich die Einmalzahlungen jederzeit in dauerhafte Lohnerhöhungen umwandeln. Dafür sollte ein Automatismus vorgesehen werden. Die gesetzliche Grundlage für steuerfreie Teuerungsprämien bis jährlich 3.000 Euro in den Jahren 2022 und 2023 wurde mit § 124b Z 408 Einkommensteuergesetz bereits geschaffen.
  • Der Arbeitskräftemangel muss wirksam bekämpft werden: Die Förderung bzw. Erleichterung von Wohnsitzwechseln könnte den regionalen Mismatch zwischen offenen Stellen und Arbeitssuchenden verringern. Weiterbildungsangebote würden dazu beitragen, die Zahl der Mangelberufe zu reduzieren. Zudem sollten die Sanktionen verschärft werden, wenn Arbeitslose angemessene Jobangebote wiederholt ablehnen. Dafür wird in Zukunft eine bessere Abstimmung zwischen den Behörden und dem AMS nötig sein, damit Sanktionen beim Arbeitslosengeld nicht durch andere Sozialleistungen aufgefangen werden. Hier ist Dänemark vorbildlich: Das Land investiert viel in die Reintegration von Arbeitssuchenden. Werden zumutbare Jobs allerdings wiederholt abgelehnt, sind auch die Sanktionen entsprechend hart. Für Arbeitslose in Mangelberufen sollten außerdem die Zumutbarkeitsgrenzen ausgeweitet werden, um auch eine überregionale Vermittlung zu verbessern. Weiterhin wäre eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen durch den Ausbau der Kinderbetreuung dringend geboten. Das Gleiche gilt für eine Pensionsreform, die ältere Menschen länger in Beschäftigung hält. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter sollte ab sofort jedes Jahr zumindest um zwei Monate angehoben werden, bis ein Antrittsalter von 67 Jahren erreicht ist. Weitere Erhöhungen könnten an die Lebenserwartung gekoppelt werden, wie das bereits viele andere europäische Länder vormachen.
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