Nun haben wir ja weiter oben ganz lapidar festgehalten, dass fünf Prozent Ihres Bruttolohns in die betriebliche Pension fließen sollen. Vorgeschlagen haben wir aber erst einmal nur die Umwandlung der „Abfertigung Neu“, die ja nur 1,53 Prozent ausmacht. Woher soll der Rest kommen? Die Antwort: Wir machen es wie die schwedischen Sozialdemokraten und schneiden den höheren Beitragssatz aus der ersten Säule heraus. Was wie ein Nullsummenspiel klingt, ist dennoch keines. Denn obwohl die Ansprüche aus dem staatlichen Pensionssystem dadurch sinken, steigen die Beschäftigten am Ende trotzdem besser aus, da die Kapitalmarktveranlagung langfristig höhere Erträge erzielt.[1]
So könnte das aussehen: Aktuell fließen für jeden Arbeitnehmer insgesamt 22,8 Prozent des Bruttolohns in die staatliche Pension.[2] Nach schwedischem Vorbild sollte dieser Beitrag geteilt werden. 19,33 Prozent bleiben in der staatlichen Absicherung (erste Säule); die verbleibenden 3,47 Prozent werden in eine kapitalgedeckte Pensionskasse (zweite Säule) investiert. Zusammen mit der „Abfertigung Neu“ ergibt das fünf Prozent des Bruttolohns.
Durch diese Umsortierung würde die staatlich garantierte Ersatzrate sinken. Das aktuelle System garantiert nach 45 Beitragsjahren bei einem Pensionsantritt mit 65 Jahren eine Pension von 80 Prozent des Lebenseinkommens. Dieser Wert würde auf 68 Prozent sinken. Konkret würde die jährliche Gutschrift auf das Pensionskonto von 1,78 Prozent auf 1,51 Prozent reduziert. Dennoch würde durch die Senkung der Beitragsrate im staatlichen Pensionssystem mittelfristig eine Finanzierungslücke von jährlich rund sieben Milliarden Euro entstehen. Der Grund ist, dass die Älteren noch keine ausreichende betriebliche Absicherung aufgebaut hätten, die Ersatzrate in der ersten Säule aber sofort sinken würde. Bis der vollständige Systemwandel vollzogen wäre, müsste die Umstellung für etwa eine Generation also anderweitig finanziert werden. Wie könnte das gehen?
Die dritte Säule der Altersvorsorge sollte natürlich weiterhin auf Freiwilligkeit basieren, jedoch durch steuerliche Anreize attraktiver gestaltet werden. Zum Beispiel, indem auch hier erst in der Auszahlungsphase Steuern anfallen, die Beiträge aber aus dem Bruttoeinkommen geleistet werden können.
Um die private Vorsorge zu fördern, sollte – wie in der Schweiz – ein steuerlicher Freibetrag von 5.000 Euro pro Jahr eingeführt werden. Alternativ könnte eine flexible Obergrenze definiert werden, die sich z. B. an der Ausgleichszulage (Mindestpension) orientiert. Dadurch würde sichergestellt, dass die private Vorsorge mit den steigenden Lebenshaltungskosten in Zukunft mithalten kann. Innerhalb der steuerlich begünstigten Modelle sollten Sparer auch hier die Möglichkeit haben, zwischen unterschiedlichen Anlageformen zu wählen. Eine Option wäre eine sichere Kontolösung für diejenigen, die eine risikoarme Variante präferieren oder kurz vor der Pensionierung stehen. Für langfristige Anleger könnte eine renditestärkere Aktienlösung sinnvoll sein. Eine hohe Aktienquote ist insbesondere für einen langen Anlagehorizont vorteilhaft, während für kürzere Laufzeiten stabilere Modelle bevorzugt werden sollten.
Fußnoten
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