Jeder weiß: Auf einem Bein zu stehen, ist auf Dauer eine ziemlich wackelige Angelegenheit. Doch dem österreichischen Pensionssystem muten wir genau das zu. Es steht fast ausschließlich auf einem Bein: dem staatlichen Umlageverfahren. Zwar setzen viele Länder in Europa auf solche Systeme, doch kaum eines verlässt sich derart blind darauf wie Österreich. Moderne Wohlfahrtsstaaten wie Dänemark, die Niederlande, Schweden oder die Schweiz haben einen viel besser ausgebauten kapitalgedeckten Vorsorgeteil, der ein rentables und vor allem zukunftssicheres Pensionssystem ausmacht.
Eine Öffnung der österreichischen Pensionsvorsorge in Richtung Kapitalmarkt ist daher längst überfällig. Vor allem ein verstärktes zweites Standbein – die betriebliche Vorsorge – muss her. Mit ihr können Millionen Beschäftigte in Österreich eigenes Vermögen aufbauen, statt nur abstrakte und jederzeit politisch aufkündbare Ansprüche in einem staatlichen System zu erwerben. Im Alter winkt dann eine attraktive Zusatzpension. Was heute nur ein paar Privilegierten zukommt (zum Beispiel den Mitarbeitern der Arbeiterkammer, die sich gegen jede Reform des Pensionssystems querlegen, selbst aber ironischerweise attraktive Betriebspensionen haben), wird dann für jedermann zugänglich.
Österreich sollte sich ein Beispiel an Dänemark nehmen und eine obligatorische betriebliche Pension mit attraktiven steuerlichen Bedingungen und international gefächerten Anlageplänen aufbauen. Das ist im Gegensatz zum chronisch demografiegeplagten Umlagesystem nicht nur zukunftssicher, sondern könnte ein durchschnittliches Plus von rund fünf Prozent Bruttopension im Vergleich zur Situation ohne Betriebsvorsorge bedeuten. Wir zeigen, wie es geht.
Betriebliche Pensionsansprüche machen derzeit nur mickrige drei Prozent der heimischen Pensionseinkommen aus. Die skeptische Einstellung der Österreicher zu Finanzmärkten und privaten Investitionen sowie untaugliche politische Vorstöße haben dafür gesorgt, dass die zweite (und auch die dritte) Säule des Pensionssystems sehr schlecht ausgebaut ist. Nur rund jeder vierte Arbeitnehmer hat überhaupt eine betriebliche Pensionsvorsorge. Das Vermögen, das die Österreicher in kapitalgedeckten Pensionsplänen liegen haben, ist Welten entfernt von dem, was in anderen Ländern üblich ist. Hätten wir schwedische Verhältnisse, dann würden sich sagenhafte 500 Milliarden Euro im kapitalgedeckten System bewegen; bei dänischen Dimensionen wären es sogar mehr als 900 Milliarden Euro. Doch tatsächlich schlagen in Österreich nur armselige 50 Milliarden Euro zu Buche; mit etwas gutem Willen könnte man die 20,6 Milliarden Euro aus der „Abfertigung Neu“ noch hinzurechnen. Trotzdem schwach.
Das Wenige, was in Österreich an betrieblicher Altersvorsorge stattfindet, wird von Pensionskassen und Pensionszusagen dominiert (vgl. Abbildung 1). In Pensionskassen oder die äußerst seltenen betrieblichen Kollektivversicherungen zahlen Dienstgeber monatliche Beiträge ein, aus denen die Arbeitnehmer im Alter einen Zuschuss zur Pension erhalten. In Österreich stehen derzeit acht verschiedene Pensionskassen zur Verfügung; die meisten Kunden zählen die VBV Pensionskasse AG sowie die Valida Pension AG. Ein Dienstgeber kann mit seinen Beschäftigten aber auch eine Vereinbarung ohne Pensionskasse treffen; er bildet für seine Pensionszusage dann einfach selbst entsprechende Rückstellungen. So funktionieren die klassischen „Luxuspensionen“, die bei der Österreichischen Nationalbank oder bei der Arbeiterkammer üblich sind.
Die „Abfertigung Neu“ ist in der Abbildung zwar auch dargestellt; eine betriebliche Vorsorgeleistung ist sie im engeren Sinne aber eigentlich nicht. Aber dazu später mehr.
Dass betriebliche Vorsorgemodelle in Österreich so selten anzutreffen sind, hat einen einfachen Grund: Sie sind für Unternehmer freiwillig. Nun mag es überraschen, dass wir als Wirtschaftsliberale diese Freiwilligkeit kritisieren. Doch wissenschaftliche Studien zeigen, dass freiwillige Angebote oft kaum genutzt werden.[1] Den Dienstgebern ist es egal; die Beschäftigten trauen sich nicht, danach zu fragen, oder wissen zu wenig darüber. Und in vielen Fällen wird es ihnen schlicht auch egal sein. Es ist ein bekanntes ökonomisches Phänomen, dass wir Maßnahmen scheuen, die zwar in der Zukunft einen Nutzen versprechen, heute aber nur Kosten bedeuten. Dieses kurzsichtige Verhalten führt dazu, dass Menschen immer systematisch zu wenig fürs Alter sparen würden, wenn man sie nicht ein bisschen „zu ihrem Glück zwingen“ würde. Daher ist die staatliche Pensionsversicherung nicht freiwillig. Nur ob sie ein Glück ist, ist die Frage …
Doch neben der Freiwilligkeit haben die Pensionskassen noch ein zweites Problem: Arbeitgeber können bis zu zehn Prozent des Bruttolohns eines Arbeitnehmers als Betriebsausgaben lohnsteuer- und sozialversicherungsbefreit in eine Pensionskasse einzahlen. Die veranlagten Beiträge sind.[2] Wenn ein Beschäftigter das Privileg hat, dass sein Arbeitgeber für ihn in eine Betriebspension einzahlt, kann er sich zusätzlich und im gleichen Ausmaß wie der Arbeitgeber beteiligen. Er kann also noch einmal bis zu zehn Prozent des Bruttolohns zuschießen, muss seine Beiträge aber aus seinem schon versteuerten Nettoeinkommen leisten. Durch diese steuerliche Ungleichbehandlung werden Zusatzzahlungen durch den Beschäftigten unattraktiv. Um 2.000 Euro zusätzlich in eine Pensionskasse einzahlen zu können, muss er über 3.700 Euro an Arbeitsleistung erbringen (vgl. Abbildung 2).
Fußnoten
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Gegründet um das Land in wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Belangen zu öffnen und neue Antworten auf die großen Herausforderungen zu liefern.
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