Der Staat fördert. Alle.

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Wann ist eine Förderung eine Förderung?

Wer sich die staatlichen Hilfsleistungen genauer anschauen möchte, der muss tief in den Förderdschungel eintauchen.

Was genau eine Förderung ist, definiert nämlich jeder Staat etwas anders. Österreich legt im Bundeshaushaltsgesetz (BHG) einen Rahmen dafür fest. Man spricht hier von direkten und indirekten Förderungen. Die direkten Förderungen finden sich zunächst in § 30 Abs. 5: „Unter einer Förderung ist der Aufwand für zins- oder amortisationsbegünstigte Gelddarlehen, Annuitäten-, Zinsen- oder Kreditkostenzuschüsse sowie sonstige Geldzuwendungen zu verstehen, die der Bund einer natürlichen oder juristischen Person für eine von dieser erbrachten oder beabsichtigten Leistung, an der ein erhebliches, vom Bund wahrzunehmendes öffentliches Interesse besteht, gewährt.“

Aus ökonomischer Sicht fehlt in dieser Definition leider ein sehr wichtiger Aspekt: Wann und unter welchen Umständen ist eine Förderung sachlich überhaupt gerechtfertigt? Wann braucht jemand Hilfe und wann nicht? Mit dem Verweis auf ein „erhebliches, vom Bund wahrzunehmendes öffentliches Interesse“ bleibt das BHG doch sehr vage. Die Unterschrift eines Beamten im Bundesministerium für Finanzen (BMF) reicht im Grunde aus, um ein solches Interesse zu begründen. Mit anderen Worten: Der Staat hilft nicht nur jenen,  die wirklich Hilfe brauchen, sondern allen, die er für hilfsbedürftig hält oder denen er aus verschiedenen Gründen einen Gefallen erweisen möchte. Wir kommen weiter unten noch zu den ökonomischen Rechtfertigungen für Förderungen.

Doch bleiben wir zunächst bei der BHG-Definition.

Abbildung 3: Förderungen nach Aufgabenbereichen

Demnach hat der Bund im Jahr 2021 fast 21 Milliarden Euro für direkte Förderungen[1]  ausgegeben.  In Relation zum BIP sind das immerhin rund fünf Prozent. Abbildung 3 zeigt, wie diese Ausgaben seit der Corona-Pandemie in die Höhe geschossen sind. Im langjährigen Durchschnitt waren es zuvor meist zwischen fünf und sechs Milliarden Euro. Stark gestiegen sind vor allem zwei Bereiche: Zum einen die „Soziale Sicherung“, zu der die Ausgaben für die Corona-Kurzarbeit in Höhe von 5,5 Milliarden Euro im Jahr 2020 (weitere 3,7 Milliarden Euro im Jahr 2021) gehören.

Und zum anderen die „Allgemeine öffentliche Verwaltung“, der die Krisenbewältigungsmaßnahmen der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) – vor allem die Lockdown-Umsatzersätze 2020 in Höhe von 2,9 Milliarden Euro und der Ausfallsbonus im Ausmaß von insgesamt fünf Milliarden Euro im Jahr 2021 – zugerechnet werden. Die Landwirtschaft wurde schon 2020 als bis dahin größter Empfänger abgelöst. Forschung und Entwicklung machen inzwischen nur noch einen kleinen Bruchteil des Fördervolumens aus.

 

 


Fußnoten

  1. Siehe hier und im Folgenden: Bundesministerium für Finanzen (2022a).
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