Der Staat fördert. Alle.

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Ein Beispiel: Die EU-Agrarpolitik

Ein besonderer Stein des Anstoßes sind in der EU immer wieder die Agrarförderungen. In Österreich sind diese Zahlungen im Aufgabenbereich „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd“ untergebracht. Der Staat zahlte dafür im Jahr 2021 rund 2,4 Milliarden Euro.[1]  Nicht alles davon hat aber wirklich mit Landwirtschaft zu tun. Darin enthalten sind zum Beispiel auch beträchtliche Summen für ländliche Entwicklung, den Breitbandausbau und Corona-Hilfen für die Spanische Hofreitschule.

In der EU ist die Agrarförderung in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gebündelt, deren Gelder zum Teil der Bund und zum Teil die Agrarmarkt Austria (AMA) verwalten. Gerade haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, wie die Förderpolitik in den Jahren 2023 bis 2027 aussehen soll. Österreich wird aus dem EU-Budget über sechs Milliarden Euro erhalten. Da Österreich aber ein Nettozahler in der EU ist, wird jeder Euro, der im Rahmen der GAP hierzulande ausgegeben wird, vorher auch an die EU überwiesen. Ein großer Teil der Mittel (3,4 Milliarden Euro) kommt weiterhin in Form von Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe. Für ländliche Entwicklung sind 2,6 Milliarden Euro vorgesehen, die in Österreich in ähnlichem Umfang aus Eigenmitteln aufgestockt werden sollen.

Wie Österreichs Landwirtschaft gefördert wird

Ziele der GAP sind die Sicherstellung von erschwinglichen Preisen für die Verbraucher, eine stabile Marktstruktur wie  auch ein angemessener Lebensstandard für Landwirte.  Ein weiteres Ziel ist die Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung. Auch wenn dieses Ziel während des Ukrainekriegs neue Relevanz erhielt, lag hierin doch jahrelang das Grundproblem der GAP. Die Förderungen führten zu gigantischer Überproduktion, die dann mit erneuten Förderungen wieder abgebaut, aufgekauft und vernichtet oder sogar subventioniert in den Weltmarkt gedrückt wurde – auch zum Schaden für Entwicklungsländer. Bis zum heutigen Tag belohnt die GAP unter anderem das Nichtproduzieren und das Stilllegen von Flächen. Die Koppelung der Beihilfen an die Produktionsmenge führte außerdem zu einer niedrigeren Produktivität.

Mit der Entkoppelung, die im Jahr 2003 erfolgte, konnte dies in mehreren EU-Ländern behoben werden.[2]  Ein weiterer Kritikpunkt ist die Vermischung der Agrarförderung mit anderen Zielen. So wird häufig argumentiert, dass landwirtschaftliche Betriebe zur Förderung der ländlichen Entwicklung unterstützt werden müssten. Je nach Betrachtungsweise kann man auch die Almbewirtschaftung dazuzählen. Es stellt sich dabei aber die Frage, ob diese berechtigten Ziele nicht voneinander entkoppelt und vor allen Dingen national zielsicherer unterstützt werden könnten.

Die aktualisierte GAP ab diesem Jahr greift immerhin wichtige Kritikpunkte auf. Vor allem umwelt- und klimabezogene Aspekte treten nun stärker in den Vordergrund. Damit soll die Landwirtschaft mit dem Green Deal der EU in Einklang gebracht werden. Der Anteil der Agrarförderungen am Gesamtbudget der EU – lange Jahre der mit Abstand größte Ausgabenposten – ist seit Jahren rückläufig und nun angesichts der umfangreichen Krisenprogramme fast schon in den Hintergrund getreten. Es bleibt zu hoffen, dass auch nach dem Auslaufen der Krisenprogramme die vergangenen Fehler der GAP kein Comeback feiern werden.


Fußnoten

  1. Bundesministerium für Finanzen (2022a).
  2. Rizov et al. (2013).
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