Doch die direkten Förderungen sind nur die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs, auf den der Bundeshaushalt zusteuert. Hinzu kommt nämlich der Bereich der indirekten Förderungen. Das BHG definiert diese in § 47 Abs. 3 als „Einzahlungsverzichte des Bundes, die einer natürlichen oder juristischen Person für eine von dieser in ihrer Eigenschaft als Träger von Privatrechten erbrachte Leistung, an der ein vom Bund wahrzunehmendes öffentliches Interesse besteht, durch Ausnahmeregelungen von den allgemeinen abgabenrechtlichen Bestimmungen gewährt wurden.“ Der Staat hilft also wieder bestimmten Personengruppen oder Unternehmen, indem er weniger Steuern und Abgaben von ihnen verlangt als von anderen. Er begründet das erneut mit einem öffentlichen Interesse und bleibt wieder eine genauere Erklärung schuldig.
Die Zahlen sind auch bei den indirekten Förderungen ganz erheblich. Das BMF bezifferte sie im Jahr 2021 auf über 20 Milliarden Euro (siehe Abbildung 4). Dabei sind die umfangreichen Steuererleichterungen zur Abfederung der Corona-Krise hier noch nicht einmal enthalten. In den Jahren vor 2020 waren die indirekten Förderungen fast dreimal so hoch wie die direkten Förderungen. Während in der öffentlichen Debatte meist die direkten Förderungen im Vordergrund stehen, weil dort für jeden sichtbar Geld fließt, stellen die indirekten Förderungen in normalen Zeiten den größeren Brocken dar. Insofern ist die Eisberg-Metapher nur allzu gerechtfertigt und wird daher häufig gebraucht.[1]
Der größte Einzelposten bei den indirekten Förderungen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von zehn Prozent, der das Umsatzsteueraufkommen laut BMF im Jahr 2021 um 4,6 Milliarden Euro reduzierte. Der Löwenanteil der indirekten Förderungen betrifft allerdings die Einkommensteuer. Hierunter fällt zum Beispiel alles rund um das Thema Familienförderung (insbesondere der Kinderabsetzbetrag und der Familienbonus Plus), der Pensionistenabsetzbetrag[2] , die Forschungsprämie für Unternehmen, umfangreiche Vergünstigungen für Pendler sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (die sogenannten SEG-Zulagen) oder die steuerliche Begünstigung von Überstunden für Arbeitnehmer. Insgesamt wird das staatliche Einkommensteueraufkommen durch indirekte Förderungen pro Jahr um rund 9,6 Milliarden Euro verkleinert.
Nennenswert sind auch die Zahlungen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro pro Jahr an den Gesundheitssektor zur Kompensation der im Jahr 1997 weggefallenen Vorsteuerabzugsberechtigung für ärztliche Leistungen. Dazu kommen kleinere Einzelförderungen vor allem im Energiebereich, zum Beispiel die Steuerbefreiung für Kerosin im internationalen Flugverkehr in Höhe von 190 Millionen Euro im Jahr 2021. Viele indirekte Förderungen im Bereich der Körperschaftsteuer sind in ihrer Höhe kaum einzuschätzen. Dazu zählen zum Beispiel die steuerlichen Begünstigungen von Privatstiftungen, Genossenschaften usw.
Von den indirekten Förderungen des Bundes sind in Österreich auch Länder und Gemeinden stark betroffen; daher wurde in Abbildung 4 jeweils der Bundesanteil kenntlich gemacht.
Da Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer zu den gemeinschaftlichen Bundesabgaben zählen, reduziert eine indirekte Förderung die Einnahmen aller drei Gebietskörperschaften. Rechnet man die direkten Förderungen des Bundes und die jeweiligen Bundesanteile der indirekten Förderungen zusammen, so ergeben sich für das Jahr 2021 mehr als 34 Milliarden Euro. Gleichwohl vermerkt das BMF selbst, dass eine exakte Erfassung der Höhe der indirekten Förderungen sehr schwierig ist. Es lässt sich nur mit einer gewissen Unsicherheit abschätzen, in welchem Ausmaß eine Leistung tatsächlich beansprucht worden wäre, wenn man sie nicht indirekt gefördert hätte. Vielleicht wären ohne den ermäßigten Umsatzsteuersatz weniger Lebensmittel gekauft worden, wäre ohne die Forschungsprämie weniger geforscht worden usw. Die 34 Milliarden Euro können daher nur eine Näherung sein. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt wären das mehr als acht Prozent. Aber muss eine Förderung eigentlich immer einen monetären Charakter haben?
Fußnoten
Fast schon im Wochentakt schlagen bei den Unternehmen neue Regeln auf. Es kann schon längst nicht mehr als EU-Bashing gelten, den Regelungswahn der Brüsseler Schreibtischakrobaten als unmäßig zu kritisieren. Wir werfen einen Blick in die Giftküche der Bürokratie.
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Wohnen ist in Österreich nicht teurer als in anderen europäischen Ländern. Die Wohnkostenbelastung liegt unter dem EU-Schnitt. Und doch gibt es Verbesserungsbedarf: Künftige Regierungen sollten den Aufbau von Wohneigentum in der Mitte der Gesellschaft erleichtern, den geförderten Mietmarkt treffsicherer machen und dafür sorgen, dass ausreiche
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Eigentlich wollte die Regierung ja die Staatsschulden senken und die Bürger entlasten. Beides ist leider spektakulär misslungen. In der kommenden Legislaturperiode muss die Politik das Ruder herumreißen und einen Sparkurs einschlagen. Die gute Nachricht: Es gibt ziemlich viele Maßnahmen, die man setzen kann.
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Gegründet um das Land in wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Belangen zu öffnen und neue Antworten auf die großen Herausforderungen zu liefern.
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