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Die Doppelmoral der Helfer

Nicht nur IWF, OECD, Weltbank und WTO weisen darauf hin, dass Subventionen zu Verzerrungen im internationalen Warenaustausch führen können. Gerade in der EU regiert hier oft eine gewisse Doppelmoral: Auf der einen Seite preisen wir die positiven Effekte des Freihandels und profitieren auch in Österreich ganz erheblich von der Beteiligung am gemeinsamen Binnenmarkt der EU.[1]  Auf der anderen Seite gibt es aber Stimmen, die unfaire Praktiken von Drittländern beklagen und Importbeschränkungen oder gar die direkte Subventionierung heimischer Branchen unterstützen würden. In der aktuellen Eurobarometer-Befragung hat fast ein Viertel der in Österreich Befragten negative Assoziationen mit dem Begriff „freier Handel“; noch mehr waren es nur in Frankreich. Folgerichtig konnte die Hälfte der Österreicher dem Begriff „Protektionismus“ überwiegend Positives abgewinnen.[2]

Im globalisierungskritischen Diskurs werden regelmäßig die Interessen der Konsumenten übersehen, die ohne Freihandel höhere Preise zu zahlen hätten.

Im globalisierungskritischen Diskurs werden regelmäßig die Interessen der Konsumenten übersehen, die ohne Freihandel höhere Preise zu zahlen hätten: Entweder weil auf ausländische Güter Importzölle aufgeschlagen würden oder weil die Subventionen für inländische Güter aus Steuermitteln finanziert werden müssten – und sie daher an Wohlfahrt verlieren würden.

Vor diesem Hintergrund sind vor allem Förderwettläufe kritisch zu sehen. Bereits bei den Corona-Hilfen ist ein solcher Wettbewerb in der EU entbrannt. Ziel schien dabei nicht gewesen zu sein, den Wohlstand der Bürger zu einem möglichst großen Teil zu erhalten, sondern als das Land mit den höchsten Förderungen an Unternehmen und Haushalte zu gelten. Gerade die österreichische Bundesregierung hat wiederholt ihre eigene Großzügigkeit gelobt. Ähnliches droht sich gerade im Zuge der Teuerungskrise zu wiederholen. Das Beihilfenverbot aus Art. 107 AEUV sollte derartige Förderwettläufe zumindest innerhalb der Union eigentlich verhindern. Auch die schuldenfinanzierte Stützung der eigenen Wirtschaft sollte sich in einem nachhaltigen Rahmen bewegen; dafür gibt es die EU-Fiskalregeln. Beide Konzepte wurden aber in der aktuellen Krise mehr oder weniger außer Kraft gesetzt. Das erlaubt denjenigen Mitgliedstaaten, die sich weiterhin günstig verschulden können, ihre Unternehmen kräftig zu unterstützen, während dies allen anderen nicht möglich ist.

Mehrere Länder haben daher – nicht völlig zu Unrecht – das 200 Milliarden Euro schwere Entlastungspaket Deutschlands scharf kritisiert. Auch im transatlantischen Verhältnis macht sich Unmut breit: Der US-amerikanische Inflation Reduction Act kollidiert mit dem europäischen REPowerEU. Beide stecken Milliarden in die jeweils heimische Wirtschaft. Konflikte sind da vorprogrammiert.

Selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass unerwünschte Wirkungen für Dritte akzeptabel sind und auf den eigenen Wohlstand nicht zurückwirken, so können Förderungen auch innerhalb eines Landes mit gesellschaftlich wünschenswerten Zielen im Konflikt stehen.

Selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass unerwünschte Wirkungen für Dritte akzeptabel sind und auf den eigenen Wohlstand nicht zurückwirken, so können Förderungen auch innerhalb eines Landes mit gesellschaftlich wünschenswerten Zielen im Konflikt stehen. Die Klimapolitik ist wohl das beste Beispiel: Auf der einen Seite werden in Österreich Anstrengungen unternommen, um bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden – zum Beispiel mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und der damit vorgesehenen Ökostrom-Milliarde. Auf der anderen Seite werden aber fossile Energieträger weiterhin künstlich billig gehalten – etwa durch die Energieabgabenvergütung für energieintensive Unternehmen (im Jahr 2021 rund 430 Millionen Euro), die Befreiung von Kerosin von der Mineralölsteuer (im Jahr 2021 wegen Corona nur 190 Millionen; im Jahr 2019 war es noch fast eine halbe Milliarde Euro) oder die umfangreiche Förderung für Pendler (im Jahr 2021 rund 184 Millionen Euro, wenn man Pendlerpauschale, Pendlereuro und den erhöhten Verkehrsabsetzbetrag für Pendler zusammennimmt). Dieselbe Art von Politik ist es, die in der aktuellen Energiekrise das Gassparziel der EU konterkarieren könnte. Auch Österreich hat mit umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen reagiert, um die Energiekosten für alle weiterhin niedrig zu halten (Strompreisbremse, Energiekostenzuschuss, Energiekostenausgleich usw.).

Viele dieser Maßnahmen sollen wirtschaftlichen Zwecken dienen; sie sind aber nicht nur mit ökologischen Zielen inkompatibel oder laufen ihnen direkt zuwider, sie passen auch mit sozialen Zielsetzungen nicht zusammen. Ein Auseinanderfallen von ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielsetzungen dürfte bei den meisten Zuschüssen zu beobachten sein – spätestens dann, wenn man die Finanzierungsseite in den Blick nimmt: Zum Beispiel gibt es Förderungen für Photovoltaikmodule und Elektrofahrzeuge, die zwar gut fürs Klima sind, aber wohl vor allem Besserverdienern zugutekommen, die über ein eigenes Haus mit Garage verfügen. Mitfinanziert werden sie aber von der Allgemeinheit. Selbst wenn man argumentiert, dass in Österreich ein großer Teil des Steueraufkommens von den einkommensstärkeren Haushalten gezahlt wird – vom einkommensstärksten Viertel der Steuerzahler stammen zum Beispiel ungefähr drei Viertel des Lohnsteueraufkommens[3]  –, ergibt die Maßnahme noch keinen Sinn, da sich die Empfänger ihre Photovoltaikmodule auch selbst zahlen könnten, nun aber Anträge ausfüllen und auf Zusagen warten müssen.


Fußnoten

  1. Oberhofer & Streicher (2019).
  2. Eurobarometer (2022).
  3. Statistik Austria (2022).
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