Der schnellste Weg aus der Budgetkrise

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Den Sozialstaat zart verschlanken 

Die Wahlgeschenke an die Pensionisten beenden. Es hat in Österreich Tradition, die wichtige Gruppe der Pensionisten in Vorwahlzeiten besonders großzügig zu behandeln. Neben den gesetzlich vorgesehenen Pensionserhöhungen gibt es oft noch weitere Zuwendungen. Allein diese Maßnahmen aus den vergangenen 15 Jahren führen zu Mehrkosten im Milliardenbereich. Darunter fallen Pensionserhöhungen über das gesetzliche Ausmaß hinaus genauso wie die Abschaffung der Wartefrist (Pensionisten bekommen also schon im Jahr ihrer Pensionierung eine Anpassung der Einkünfte) und der Frühstarterbonus (Abschlagsfreie Frühpension, wenn vor dem 20. Lebensjahr die Arbeitslaufbahn begonnen wurde) sowie Abschaffung von Abschlägen bei 45 Beitragsjahren. Um die Sanierung des Staatshaushalts nicht nur den aktiven Menschen umzuhängen, braucht es auch eine Beteiligung bei den Pensionisten. Deshalb sollen abschlagsfreie Frühpensionierungen abgeschafft und die Wartefrist wieder eingeführt werden. Bei künftigen Pensionsanpassungen sind die außertourlichen Erhöhungen der vergangenen 15 Jahre zu verrechnen im Ausmaß von über 700 Millionen Euro zu verrechnen. Volumen: 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2025.

Partnereinkommen bei der Notstandshilfe wieder anrechnen: Der Fokus im Sozialbereich sollte in einer hohen Treffsicherheit liegen. Die Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe ist genau das Gegenteil davon. Es lässt sich nur schwer zu erklären, warum der Steuerzahler loyaler sein sollte als der Lebensgefährte. Einsparung: 100 Millionen Euro. 

Effiziente Klimapolitik 

Der zu gut gemeinte Klimabonus: Klimapolitik ist für viele Bürger ein wichtiges Anliegen. Dennoch ist es fahrlässig, Steuergeld für ineffiziente Prestige-Projekte zu verjubeln. Etwa für den Klimabonus. Zwar ist es grundsätzlich richtig, dass durch die CO2-Bepreisung hereingespielte Geld nicht im Budget versickern zu lassen, sondern an die Bürger zu refundieren. Die Regierung gibt aber knapp 800 Millionen Euro im Jahr mehr zurück, als sie über die CO2-Bepreisung einnimmt. Entweder verschätzt sich das Klimaschutzministerium bei den Einnahmen gewerbsmäßig, oder den Bürgern wird bewusst mehr Geld geschenkt. Die Überzahlung ist zu streichen. Einsparung: 780 Millionen Euro im Jahr 2025.

Eines der großen, sehr teuren Prestigeprojekte ist das Klimaticket. Doch insbesondere das Gratis-Ticket für 18-Jährige ist mehr eine PR-Maßnahme der Bundesregierung auf Kosten der Steuerzahler und weniger eine effektive Klimaschutzmaßnahme. Generell kostet eine Tonne eingespartes CO2 über das Klimaticket besonders viel Geld, weshalb die Subventionierung um die Hälfte zu kürzen ist. Einsparung: 400 Millionen Euro (120 Millionen davon entfallen auf die Streichung des Gratis-Tickets für 18-Jährige). 

Den Staatshaushalt strukturell entlasten 

Neben diesen schnellen Einsparungen braucht das Land aber auch strukturelle Anpassungen. Und diese sollten ebenfalls jetzt auf den Weg gebracht werden. 

Schrittweise Erhöhung des Pension­santrittsalter auf 67 Jahre. Es ist kein Geheimnis, dass die Österreicher immer älter werden, die geburtenstarken Jahrgänge den Arbeitsmarkt verlassen und weniger junge Menschen nachkommen, die obendrein immer öfter in Teilzeit arbeiten. Die Finanzierung des Pensionssystems wird also immer schwieriger. Zuletzt fehlten bereits 30 Milliarden Euro pro Jahr, die aus dem Bundesbudget beglichen werden müssen. Tendenz: steigend. Daher sollte Österreich ab 2026 das gesetzliche Pensionsantrittsalter schrittweise um sechs Monate und damit bis 2029 auf 67 Jahre anheben. Begleitet werden muss dies mit entsprechenden Zu- und Abschlägen bei Aufschub der Pension beziehungsweise Frühpensionierung. Das würde das Budget im Jahr 2026 um 1,3 Milliarden Euro, ab 2029 um fünf Milliarden pro Jahr entlasten. Anschließend sollte das Antrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden, um das System stabil zu halten. Die Einsparungen sind gewaltig: von zwei Milliarden zu Beginn, bis zu zehn Milliarden Euro pro Jahr auf längere Sicht.

Schrittweise Modernisierung im Gesundheitssystem. Das österreichische Gesundheitssystem ist im internationalen Vergleich teuer. In Relation zur Wirtschaftsleistung geben wir rund einen Prozentpunkt mehr Geld aus als der Durchschnitt in der EU. Neben dem schon erwähnten Föderalismus kann durch präventiv wirkende Maßnahmen im System viel Geld gespart werden. Die ambulante Versorgung sollte gegenüber der teureren stationären Versorgung gestärkt werden. Zudem müsste verstärkt auf die digitale Diagnostik gesetzt werden. In einem ersten Schritt sind Einsparungen von rund 500 Millionen Euro im Jahr 2026 zu realisieren. Bis 2029 steigt das Volumen auf fünf Milliarden Euro pro Jahr an. 

Streichung von Sonderregelungen

Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung: Dieses Angebot wurde eingeführt, um Menschen ohne Job ein Sprungbrett zurück in den Arbeitsmarkt zu legen. Zusätzlich zur staatlichen Unterstützung können sie monatlich 518 Euro dazuverdienen, für die weder Steuern noch Sozialabgaben fällig werden. Eine gute Idee, die nur leider dazu führt, dass viele Arbeitssuchende keine Vollzeitstelle annehmen, sondern in der Geringfügigkeit verharren. Steigt das Arbeitseinkommen über die Grenze, entsteht nämlich ein enormer Einkommensverlust. Ein Durchschnittsverdiener müsste 29 Stunden in der Woche arbeiten, um mehr zu verdienen als mit Arbeitslosentschädigung und geringfügiger Beschäftigung. Die Regelung wirkt also kontraproduktiv und ist zu streichen. Einsparung: 700 Millionen Euro. 

Eine Anhebung der Besteuerung von Diesel auf das Niveau von Benzin (Streichung des Diesel-Privilegs) brächte rund 500 Millionen Euro. 

Abschaffung der Mehrwertsteuer-Befreiung von Photovoltaik-Anlagen. Wenn sich diese Anlagen bei den hohen Energiepreisen nicht rechnen, wann dann? Die Mehrwertsteuerbefreiung ist zu streichen. Einsparung: 200 Millionen Euro. 

Die Reform der Pendlerpauschale von 2013 rückgängig machen und damit zumindest rund 200 Millionen Euro im Jahr einsparen.

Eine Ausgabenbremse nach Schweizer Vorbild.

Ohne Reformen werden die Schulden Österreichs bis 2060 auf über 130 Prozent des BIP ansteigen.[2] Selbst mit einer Anpassung des Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung würde die Schuldenquote auf knapp 100 Prozent anwachsen.[3] Um die österreichische Bevölkerung schon heute vor griechischen Verhältnisse zu bewahren, braucht das Land eine Ausgabenbremse – am besten nach dem Vorbild der Schweiz. Auch die Nachbarn hatten ihr Budget früher nicht gut im Griff. Die Schuldenquote war Mitte der 1990er-Jahre binnen zehn Jahren um zehn Prozentpunkte auf fast 60 Prozent des BIP gestiegen. In einer Volksabstimmung votierten 80 Prozent der Schweizer für eine Beschränkung der Politik des Schuldenmachens. 

Der Erfolg ist beeindruckend.[4] Die Verschuldung der Schweiz liegt mit knapp 40 Prozent nur mehr bei der Hälfte des österreichischen Werts. Das einfache Prinzip: Die öffentlichen Ausgaben dürfen nicht höher sein als die erwarteten Einnahmen. Neue Schulden gibt es nur, wenn die Einnahmen geringer ausfallen, als erwartet oder die Ausgabenbremse in einer Krise gelockert wird. In beiden Fällen müssen aber auch diese Schulden durch Einsparmaßnahmen in der Folge kompensiert werden. Gemäß Berechnungen der Agenda Austria ließe sich so auch der österreichische Schuldenberg bis 2050 auf unter 40 Prozent des BIP senken. 

Abbildung 4: Solide Staatsfinanzen dank Ausgabenbremse


Reformpotenzial bleibt hoch

Wenn die kommende Regierung ihre Hausaufgaben in den Staatsfinanzen erfolgreich abgeschlossen hat, beginnt die eigentliche Arbeit. An Reformbedarf im Land fehlt es bekanntlich nicht. Neben einer effizienteren Organisation des föderalen Staates gibt es Potenzial auf dem Arbeitsmarkt, im Sozialsystem (insbesondere in der Pflege), im Bildungswesen und in der Wirtschaft. Ohne Entlastung bleibt Österreich ein Hochsteuerland. Besonders für Vollzeitbeschäftigte leiden stark unter den enormen Abgaben. Aber die Sanierung des Budgets muss der erste Schritt sein. 


Fußnoten

  1. Zu Preisen von 2024.
  2. Budgetdienst (2022).
  3. Alterssicherungskommission (2024).
  4. Salvi et al. (2020).
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