Arbeitgeber sind gegenüber Langzeitarbeitslosen oft kritisch eingestellt und bevorzugen Personen mit kürzerer Arbeitslosigkeit.[1] Langzeitarbeitslosigkeit signalisiert am Arbeitsmarkt ein Produktivitäts- oder Anstellungsproblem der Person.[2] Dies muss nicht immer tatsächlich vorliegen, aber es stigmatisiert Langzeitarbeitslose. Sie bekommen daher seltener die Chance, sich zu beweisen. Um ihnen dennoch Möglichkeiten zu bieten, sollte der Staat dem Arbeitgeber einen Teil des Risikos bei der Anstellung abnehmen. Für benachteiligte Gruppen können staatlich geförderte Beschäftigungsformen ein Weg sein, den Einstieg zu erleichtern. Das heißt, dass der Arbeitgeber für eine begrenzte Zeitspanne nur einen Teil der Lohnkosten trägt, der Rest wird vom Staat übernommen.
Konkret: Um die Arbeitgeber zu motivieren, einen Langzeitarbeitslosen, einen älteren Arbeitslosen oder eine Person mit gesundheitlichen Einschränkungen einzustellen, können auch sie eine Förderung erhalten. Dabei sollte die Dauer der Unterstützung zeitlich begrenzt und gestaffelt werden. Für das erste Halbjahr sollte der Arbeitgeber 75 Prozent des Bruttoentgeltes finanziell rückerstattet bekommen, danach ein halbes Jahr lang 50 Prozent und für weitere sechs Monate der Unterstützungsdauer 25 Prozent. Nach 18 Monaten läuft die Förderung aus. Die Höhe der Hilfe sollte maximal das Durchschnittseinkommen eines ganzjährig in Vollzeit Beschäftigten betragen. Wenn der mit der entsprechenden Personengruppe besetzte Arbeitsplatz nicht zumindest ein Jahr bestehen bleibt, sind die Hilfen zurückzuzahlen.[3]
Wer arbeitet, soll nicht der Dumme sein, wie immer wieder zu hören ist. Dieses Versprechen ist mit Leben zu erfüllen. Wenn ein Arbeitnehmer aus der Langzeitarbeitslosigkeit eine Vollzeitstelle annimmt, könnte er neben seinem Arbeitseinkommen anteilsmäßig und zeitlich gestaffelt weiterhin Arbeitslosenförderung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bzw. Aufstockung auf Mindestsicherung) ausbezahlt bekommen. Dadurch entsteht ein Anreiz, aus der Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung zurückzukehren. Die Hilfe sollte dabei auf folgende Gruppen begrenzt sein: Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitslose über 55 Jahre (die länger als 182 Tage arbeitslos vorgemerkt sind) sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Konkret: Als erster Schritt sollte die zugangsberechtigte Gruppe neben dem Arbeitsentgelt zusätzlich ein halbes Jahr lang 75 Prozent ihrer Arbeitslosenunterstützung bekommen. Im nächsten Schritt gilt es, die Ersatzraten für die Arbeitslosenunterstützung zu staffeln und sie schrittweise zu reduzieren. Für die darauffolgenden sechs Monate werden 50 Prozent der Arbeitslosenunterstützung garantiert. Nach weiteren sechs Monaten sinkt der Förderbetrag auf 25 Prozent. Die Finanzhilfe läuft dann nach 18 Monaten aus. Die maximale Fördersumme sollte monatlich auf 1.000 Euro limitiert werden. Die Idee ist, dass sich nach dieser Zeit der Arbeitnehmer wieder im Berufsleben verfestigt hat, seine Produktivität gesteigert hat und nun auch höhere Löhne erreichen kann.
Fußnoten
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