Österreich ist ein wohlhabendes Land mit einem gut ausgebauten Sozialstaat. Mit der Corona-Pandemie ist der Sozialstaat (auch in Relation zur Wirtschaftsleistung) noch einmal kräftig gewachsen und nicht wieder auf das Vorkrisenniveau gesunken. Das System gerät immer mehr aus dem Gleichgewicht. Nur mehr ein kleiner Teil der Haushalte in Österreich tragen mehr zur Finanzierung des Staates bei als sie von ihm konsumieren. Das hat nur mehr wenig mit Krisen oder der tatsächlichen Bedürftigkeit zu tun, sondern ist Ausdruck der Fördermentalität und Einstellung zur Eigenverantwortung im Land. Frühpensionierungen, Teilzeittrend oder Bildungskarenz für Urlaub sind das Ergebnis. Wer kommenden Generationen einen gut ausgebauten Sozialstaat hinterlassen will, muss ihn heute reformieren.
Verschärfung der Korridorpension: Geplant ist eine Verschärfung der Frühpensionierungsform mittels Korridorpension (Pensionsantritt mit 480 Versicherungsmonaten). Der gesetzliche Anspruch soll in zwei Schritten ab 2026 um ein Jahr auf 63 Jahre steigen. Zudem sollen die notwendigen Versicherungsjahre von derzeit 40 auf 42 steigen, um zugangsberechtigt zu werden. Hier hätte man sich zumindest von den NEOS erwarten dürfen, auf Beitragsjahren statt der Versicherungsjahre zu bestehen.
Die Altersteilzeit soll reformiert und um eine Teilpension ergänzt werden. Die Teilpension kombiniert die Reduktion der Arbeitszeit mit einem Teil des Pensionsanspruchs. Hierbei wird ein Teil des Pensionskontos geschlossen, um den Einkommensausfall durch die Stundenreduktion auszugleichen. Die Altersteilzeit wird in das Teilpensionssystem integriert, was bedeutet, dass sie nur so lange in Anspruch genommen werden kann, bis eine Teilpension möglich ist oder ein Pensionsanspruch besteht.
Zweckwidmung der Wohnbauförderung: Bereits seit langem besitzt die Politik ein Werkzeug, um Anreize zu setzen, dass zusätzlicher Wohnraum entsteht. Diese Wohnbauförderung wird über die Lohnnebenkosten finanziert und an die Bundesländer überwiesen. Doch statt damit tatsächlich die Wohnsituation der Menschen zu verbessern, gaben die Länder in der Vergangenheit das Geld lieber für andere Dinge aus. Es ist zu begrüßen, dass – wenn diese Abgabe schon nicht abgeschafft wird – die Gelder zumindest dem Wohnungsmarkt zufließen müssen.
Programm „Integration ab Tag 1“: Durch ein verpflichtendes Integrationsprogramm mit Sanktionen bei Nichterfüllung soll dem Entstehen von Parallelgesellschaften präventiv angegangen werden. Gut ist, dass die reine Anwesenheit bei verpflichtenden Deutschkursen nicht mehr ausreichen soll, sondern Abschlussprüfungen und bei Nichtbestehen entsprechende Konsequenzen geplant sind. Die administrative Verantwortung soll beim österreichischen Integrationsfonds unter enger Einbindung des AMS liegen.
Sozialhilfe NEU: Künftig soll kein Sozialhilfebezug mehr während der Integrationsphase („Aufstocken“) möglich sein. Voller Sozialhilfebezug soll erst nach bis zu drei Jahren möglich sein. Geplant sind zudem einheitliche Richtsätze für Bezieher. Diese wären eigentlich seit dem „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ aus dem Jahr 2019 längst verpflichtend, es bleibt daher abzuwarten, inwiefern die bisher säumigen Bundesländer Wien, Burgenland und Tirol die Regelungen umsetzen.
Eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters: Es ist zwar löblich, dass die Regierung kleinere Maßnahmen auch im Pensionsbereich setzen will. Ausreichend sind diese allerdings nicht. Von dem Irrglauben, man könnte das faktische AntrittsalterDas gesetzliche Antrittsalter von Frauen wird in Österreich bis 2033 stufenweise auf 65 Jahre angehoben und damit an jenes der Männer angeglichen. Das tatsächliche Antrittsalter liegt aktuell für Männer bei circa 62, für Frauen bei 61 Jahren. erhöhen, ohne beim Gesetzlichen anzusetzen, sollte man sich endlich verabschieden. Was es neben der Abschaffung der Frühpensionierungsmöglichkeiten braucht, ist eine Anhebung des gesetzlichen Antrittsalters und eine Koppelung an die Lebenserwartung. Das würde bedeuten, dass jeder Jahrgang etwa um zwei Monate später in (Früh)Pension gehen dürfte. Neben dem Staatshaushalt würde dies auch den Arbeitsmarkt massiv entlasten.
Konkrete Maßnahmen zur Stärkung der zweiten und dritten Säule des Pensionssystems: Es wird zwar erwähnt, dass man die „Abfertigung neu“ evaluieren und verbessern will, von konkreten Vorschlägen fehlt aber jede Spur. Der voranschreitende demografische Wandel macht strukturelle Reformen unumgänglich.
Mietendeckel: Auch nach dem Abflauen der Inflation hat es sich die SPÖ offenbar nicht nehmen lassen, in die Mietpreise einzugreifen. So sollen die regulierten Mieten zumindest über drei Jahre hinweg (Vorsicht vor temporären Maßnahmen!) nur sehr begrenzt angepasst werden dürfen. Heuer gar nicht, 2026 um ein Prozent, 2027 um zwei Prozent. Danach soll ein neuer Index erfunden werden, der den Verbraucherpreisindex, der bisher für die Indexierung herangezogen wurde, ersetzt. Dass derartige Preiseingriffe nicht die gehoffte Wirkung bringen, zeigen nicht nur wissenschaftliche Studien, sondern auch Praxisbeispiele auf der ganzen Welt. Berlin sollte Wien ein warnendes Beispiel sein: Das Angebot an Mietwohnungen sinkt, jenes an Eigentumswohnungen steigt. Sozial treffsicher ist die Maßnahme ebenfalls nicht. Es wird zu Ausweichreaktionen, beispielsweise mit der deutlichen Zunahme an Befristungen, kommen. Am Ende droht eine Interventionsspirale auf Kosten von leistbarem Wohnraum und Qualität.
Im dritten Anlauf hat es nun also geklappt. Fünf Monate nach der 28. Nationalratswahl steht das erste Dreierbündnis im Bund. Wir wollen einen Blick hinter die Kulissen – oder genauer gesagt in das Regierungsprogramm – werfen. Hat sich das geduldige Warten gelohnt? Was ist aus den Wahlversprechen der Parteien geworden? Ist die neue Koalition b
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Gegründet um das Land in wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Belangen zu öffnen und neue Antworten auf die großen Herausforderungen zu liefern.
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