Innenpolitik

5 Chancen: Eine Roadmap für den österreichischen Arbeitsmarkt

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 🇩🇰 Fordern und fördern wie die Dänen

Das Arbeitslosengeld sollte so ausgestaltet sein, dass es zu Beginn der Arbeitssuche eine gute Absicherung bietet, mit zunehmender Dauer aber finanziell unattraktiver wird.

Ein häufig zitiertes Erfolgsmodell am Arbeitsmarkt ist das dänische Flexicurity-Modell. Das Wort „Flexicurity“ setzt sich aus den englischen Wörtern „Flexibility“ (Flexibilität) und „Security“ (Sicherheit) zusammen. Die Idee hinter dieser Wortschöpfung ist eine Kombination aus starker staatlicher Unterstützung für Menschen, die ihre Arbeit verlieren, gepaart mit einem niedrigen Kündigungsschutz. Also für die Ar­beitgeber mehr Flexibilität, die Beschäftigungsverhältnisse auch wieder auflösen zu können. Das System verlangt zudem einen hohen Grad an Eigenverantwortung von Arbeitssuchenden. Die staatliche Unterstützung fällt zu Beginn zwar hoch aus, ist zeitlich aber begrenzt. Dies bietet eine starke Abfederung, erhöht aber gleichzeitig den Druck, sich rasch um eine neue Stelle zu bemühen. Auch andere nordische Länder verfolgen ähnliche Konzepte. In Dänemark und Schweden steht beispielsweise die mittlerweile auch hierzulande diskutierte degressive Arbeitslosenunterstützung im Zentrum. Dabei sinken die Zahlungen an Arbeitssuchende nach einer bestimmten Zeit, um Menschen, die arbeiten könnten, einen finanziellen Anreiz zu geben, sich zügig einen Job zu suchen.

Vorzeigecharakter hat auch die Verwaltung der Arbeitsvermittlung: Mittels One-Stop-Shop für Arbeitssuchende laufen alle relevanten Verwaltungsschritte von der Beantragung finanzieller Hilfen über Weiterbildung bis zur Beratung und Vermittlung zusammen. Die nordischen Länder überzeugen am Ende mit einer hohen Erwerbsbeteiligung. Dänemark, Finnland und Schweden gehören gleichzeitig zu jenen Ländern, in denen Arbeitslose deutlich seltener länger als zwölf Monate auf Arbeitssuche sind.

Dänemark, Finnland und Schweden gehören gleichzeitig zu jenen Ländern, in denen Arbeitslose deutlich seltener länger als zwölf Monate auf Arbeitssuche sind.

Auch Österreich sollte das bestehende System reformieren und auf ein Flexicurity-Modell umsteigen. Dabei könnte die Ersatzrate des Arbeitslosengeldes zu Beginn der Arbeitslosigkeit von derzeit 55 Prozent auf 65 Prozent steigen. Damit niemand unnötig in die Langzeitarbeitslosigkeit abrutscht, sollte der finanzielle Druck schrittweise erhöht werden. Nach 18 Wochen sollte das Arbeitslosengeld auf das heutige Niveau von 55 Prozent und nach insgesamt 35 Wochen Arbeitslosigkeit auf 45 Prozent absinken.[1] Die Sozialhilfe bietet dabei nach wie vor das letzte Auffangnetz, aus dem auch im neuen Sys­tem niemand fallen sollte. Die absolute Untergrenze für einen Single-Haushalt liegt im Jahr 2022 damit bei 978 Euro monatlich (zwölfmal). Damit Arbeitslose nicht durch die Geringfügigkeit von einer Vollanstellung abgehalten werden, sollte die Zuverdienstgrenze auf 200 Euro reduziert und auf ein Jahr zeitlich begrenzt werden. Die geringfügige Beschäftigung soll den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechterhalten, aber keine Alternative zu einer normalen Beschäftigung darstellen.

Gleichzeitig wären aber finanzielle Eingliederungshilfen deutlich auszuweiten, wenn Personen einmal in die Langzeitarbeitslosigkeit abgerutscht sind. Zudem sollte Österreich in eine intensive und zielgerichtete Qualifizierung der Arbeitslosen investieren. Das bedeutet einerseits, dass die Fähigkeiten und Potenziale der arbeitssuchenden Person ermittelt werden müssen. Andererseits, dass der Arbeitsmarkt nach offenen Arbeitsplätzen abgesucht wird, die dem Profil des Arbeitssuchenden bestmöglich entsprechen. Dies erlaubt es, die Qualifizierung so zu gestalten, dass die Person optimale Chancen am Arbeitsmarkt hat. Dafür sollte auch auf computergestützte Programme zurückgegriffen werden. Parallel braucht es eine zentrale Anlaufstelle für Arbeitslose, bei der alle notwendigen Schritte effizient und schnell abgehandelt werden können.


Fußnoten

  1. Um Mitnahmeeffekte bei saisonaler Arbeitslosigkeit (Bau, Tourismus) zu vermeiden, braucht es begleitende Regelungen. Das großzügigere Arbeitslosengeld zu Beginn der Arbeitslosigkeit soll nicht dazu führen, dass die Arbeitslosigkeit für Saisonarbeitskräfte lukrativer gemacht wird und für die Unternehmen die Möglichkeit vereinfacht wird, die Arbeitskräfte nach der Saison zum Arbeitsmarktservice zu schicken. Denkbar wäre z. B., die Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld zu verändern oder bei saisonaler Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld auf den bisherigen 55 Prozent zu belassen.
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