Die Regierung in Österreich stellt insgesamt 38 Milliarden Euro an Nothilfen, Liquiditätsmaßnahmen und für Instrumente wie die neue Kurzarbeit zur Verfügung. Das entspricht rund 9,5 Prozent der Wirtschaftsleistung. Wie genau diese Mittel verteilt werden, ist noch offen.
Allgemein lässt sich feststellen, dass die meisten Länder auf altbekannte Werkzeuge wie staatliche Kreditgarantien, Kreditlinien von Förderbanken oder Steuerstundungen zurückgreifen, um für Liquidität bei den Unternehmen zu sorgen. Im Folgenden werden aber Notfall- und Soforthilfen (Cash, keine Kredite) skizziert. Diese unterscheiden sich nach Höhe, Voraussetzungen, Bürokratie und Dauer. Einige Länder kompensieren mittlerweile Zahlungen im Krankenstand zu 100 Prozent (Vereinigtes Königreich, Schweden).
Der Vergleich wird angesichts der vielen aktuellen Entwicklungen laufend aktualisiert. Aktuelle Version: 27.3.2020.
Das Wirtschafts- und das Finanzministerium haben am 23. März 2020 eine finanzielle Soforthilfe für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu zehn Beschäftigten angekündigt:
Voraussetzung sind wirtschaftliche Probleme infolge der Corona-Krise, Fixkosten wie Mieten und Kredite sollen damit bezahlt werden, 50 Milliarden Euro stehen dafür insgesamt zur Verfügung. Die Mittel werden vom Wirtschaftsministerium bereitgestellt, die Bearbeitung der Anträge, die Auszahlung und gegebenenfalls die Abwicklung von Rückforderung wird aber durch Länder und Kommunen erfolgen.
Die FDP hat eine „negative Gewinnsteuer“ vorgeschlagen: Das Finanzamt überweist die Steuerzahlungen des letzten Jahres zurück ‑ gedeckelt zum Beispiel bei 200.000 Euro. Nach Ablauf des Krisenjahres können Verluste mit den Gewinnen des Vorjahres gegengerechnet werden. Der Vorteil: sofortige Liquidität, keine bürokratische Antrags- und Bewilligungsverfahren.
Die dänische Regierung kompensiert Umsatzentgänge und hilft Unternehmen beim Bestreiten ihrer Fixkosten (zusätzlich zur Kurzarbeit). In Wirklichkeit wird das Kurzarbeitsmodell für Selbständige kopiert (75 Prozent des Einnahmenentfalls, gedeckelt wie bei der Kurzarbeit).
Für Selbständige:
Höhe: 75 Prozent des erwarteten Umsatzrückgangs im Vergleich zum Vorjahr werden kompensiert, maximal 3.100 Euro pro Monat. Gerechnet wird mit 10 Milliarden Kronen an Kosten, umgerechnet also knapp 1,3 Milliarden Euro.
Voraussetzung: Der Umsatzentgang beträgt mehr als 30 Prozent, muss auf die Corona-Krise zurückzuführen sein und das Unternehmen hat nicht mehr als 10 Mitarbeiter.
Bürokratie: Das Unternehmen muss den von COVID-19 ausgelösten Umsatzentgang durch einen Prüfer verifizieren lassen. Wenn der Umsatzentgang unter 30 Prozent bleibt, wird die Danish Business Authority das Geld zurückverlangen.
Dauer: 3 Monate.
Befristete Fixkosten-Kompensation:
Höhe: Gestaffelt von 25 bis 80 Prozent der Fixkosten bei Umsatzrückgängen von mehr als 40 Prozent werden übernommen. Bei der Schließung des Geschäfts durch die Behörden ist auch eine komplette Übernahme der Fixkosten möglich.
Voraussetzungen: Der Umsatzentgang ist höher als 40 Prozent (wird laufend mit der Umsatzsteuervoranmeldung „gegen-gechecked“).
Bürokratie: Hoher Aufwand bei der „Danish Business Authority“. Geld fließt bei Nachweis der Fixkosten erst, wenn Prüfer/Steuerberater die Höhe der Fixkosten bestätigen.
Dauer: 3 Monate.
Selbständige, die aufgrund von behördlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden kompensiert, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht. Eine Entschädigung ist laut Bundesrat für folgende Fälle vorgesehen:
Die Unterstützungen werden in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag, auf 30 Tage befristet. Weitere Hilfen gibt es für den Kultur- und Sportbereich.
Die französische Regierung hat mehrere Programme angekündigt, um Selbständigen und Unternehmen zu helfen. Neben Garantien für 300 Milliarden Euro an Unternehmenskrediten gibt es für kleine Unternehmen und Selbständige eine monatliche Kompensationsleistung über 1.500 Euro pro Monat, wenn sie einen Umsatzrückgang von 70 Prozent oder mehr zu verzeichnen haben. Dafür wird ein Solidaritätsfonds über zwei Milliarden Euro eingerichtet. Die Regierung hat auch in Aussicht gestellt, dass Mieten, Strom- und Energiezahlungen für kleine Unternehmen gestundet werden.
Für betroffene Unternehmen wie Kultur-Events, Catering und Co. gibt es nach der Holländischen Wirtschaftskammer 4.000 Euro zur Bewältigung aktueller Kosten (Work in Progress).
Für Soloselbständige gibt es nach aktuellen Informationen eine Zahlung von 1.500 Euro pro Monat, die Auszahlung erfolgt innerhalb von vier Wochen und ist auf drei Monate befristet (Zahlung, kein Kredit).
Zahlungen zwischen rund 11.000 und 28.000 Pfund für Kleinunternehmen. Ansonsten werden die Krankenstände voll bezahlt und Kreditgarantien gegeben (Gov.uk).
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