Wir von der Agenda Austria sind an qualifiziertem Widerspruch grundsätzlich sehr interessiert. Weil wir uns darüber im Klaren sind, dass das Leben weder schwarz noch weiß ist und Sachverhalte differenziert zu betrachten sind. In diesem Sinne freuen wir uns, wenn sich andere Institutionen mit unseren Arbeiten auseinandersetzen. Wie zum Beispiel die Arbeiterkammer.
Im aktuellsten AK-Beitrag betreffend unsere Berechnungen der „Kalten Progression“ wird der Agenda Austria allerdings vorgeworfen, mit „Rechenfehlern“ Politik zu machen. Dort wird behauptet, dass unseren Berechnungen zufolge die „Kalte Progression weit höher ausfällt als die Entlastung (durch die Steuerreform, Anm.)“. Weiter heißt es: „Geht es nach der Agenda Austria, kann es durch die Steuerreform 2016 zu keiner Entlastung kommen, da sie nicht einmal die Kalte Progression seit 2009, also jenem Jahr der letzten Steuerreform, abdecken würde. Das stimmt aber nicht“.
Das haben wir auch nie behauptet. Vielmehr schreiben wir: „Um die gesamte kalte Progression zwischen 2009 und 2015 zu kompensieren, müssten die neuen niedrigeren Lohnsteuertarife fast drei Jahre lang wirksam sein.“
Bemerkenswert wird die Argumentation der AK in folgendem Punkt: „Seit der letzten Steuerreform im Jahr 2009 stieg das gesamte Lohnsteueraufkommen von 19,9 Mrd. Euro auf 27,3 Mrd. Euro. in 2015 (laut Budgetvoranschlag). Dies entspricht einer Zunahme von 7,4 Mrd. Euro.“ Und weiter: „Würde man die (unmögliche) Annahme treffen, dass im genannten Zeitraum die Bruttolöhne und -gehälter der ArbeitnehmerInnen nicht gestiegen sind, und folglich keine reale Steuermehrbelastung vorhanden sein kann, wäre das maximale Ausmaß der Kalten Progression dennoch mit 7,4 Mrd. Euro begrenzt. Vor diesem Hintergrund ist es umso bemerkenswerter, dass jemand die Kalte Progression mit 11,5 Mrd. Euro beziffert und damit eine solch unplausible Behauptung in den Raum wirft.”
Das von der Arbeiterkammer erwähnte höhere Lohnsteueraufkommen in Höhe von 7,4 Milliarden Euro betrifft ein einziges Jahr, nämlich jenes von 2015. Im Jahr 2015 wird das Lohnsteueraufkommen um 7,4 Milliarden Euro höher sein als 2009. Diese Zahl stellt sie den von uns errechneten 11,5 Milliarden Euro gegenüber. Das ist aber die kumulierte „Kalte Progression“ der Jahre 2009 bis inklusive 2015! Interessant ist, dass das offensichtlich auch anfangs verstanden wird. “Konkret schätzt sie (die Agenda Austria, Anm.), dass das gesamtwirtschaftliche Volumen der kalten Progression für den Zeitraum 2009 bis 2015 rund 11,5 Milliarden € betrug“. Für das Jahr 2015 alleine errechneten wir einen Wert von 3,1 Milliarden Euro. Diese Zahl hätte sie mit den 7,4 Milliarden Euro vergleichen müssen. Oder das kumulierte zusätzliche Lohnsteueraufkommen zwischen 2009 und 2015 ermitteln und unserer kumulierten Kalten Progression gegenüberstellen müssen. In diesen sechs Jahren konnte sich der Staat über ein um rund 25 Milliarden Euro höheres Lohnsteueraufkommen gegenüber 2009 freuen (kumuliert).
Will man wissen, wie viel die Steuerzahler durch die Kalte Progression seit 2009 in Summe verloren haben, muss man die Kalte Progression über den Zeitraum von 2009 bis 2015 kumulieren. 3,1 Milliarden Euro stellt wie gesagt nur den Verlust durch die Kalte Progression im Jahr 2015 dar. Das bedeutet, im ersten Jahr der Entlastung (also 2016) retourniert der Staat nur einen Teil jener Kalte Progression, die er zwischen 2009 und 2015 eingenommen hat.
Wir haben die Experten der AK bereits mehrfach eingeladen, mit unseren Experten direkt zu reden. Leider hat sich „Arbeit&Wirtschaft“ nicht bei uns erkundigt, wie wir die Kalte Progression berechneten. Schade, das hätte ihr einen sachlich falschen Blogbeitrag erspart und uns jede Menge Zeit und Ärger.
Bei allen inhaltlichen Differenzen geben wir die Hoffnung nicht auf, dass zwischen der AK und der Agenda Austria in Zukunft ein sachlicher und fairer Austausch von Argumenten möglich sein wird.
Für den AK-Artikel hier klicken.
Auch wenn der Finanzminister gerne das Gegenteil behauptet: Die kalte Progression wurde nicht zur Gänze, sondern nur zu zwei Dritteln abgeschafft. Das letzte Drittel wird jeden Sommer von der Regierung verteilt. Wie stark die kalte Progression noch immer an den Finanzen der Bürger knabbert, zeigt eine Berechnung der Agenda Austria. Würden die ak
Alljährlich beginnt für die Arbeiterkammer der Jänner mit dem so genannten „Fat Cat Day“. Dabei handelt es sich um eine fragwürdige Berechnung, die zeigen soll, dass unsere Firmenchefs zu viel verdienen. Was Arbeitnehmervertreter gegen flauschige Haustiere haben, wenn diese wohlgenährt ihr Dasein fristen, bleibt eines der großen Rätsel d
Für die Abschaffung der kalten Progression im Vorjahr gebührt Finanzminister Magnus Brunner Lob und Anerkennung. Gleichwohl erweist sich jener Teil, der nicht automatisch den Bürgern zurückgegeben wird, als zunehmend problematisch. Die Gruppe der Besserverdiener zahlt weiterhin Inflationssteuer.
Durch das System der Pflichtmitgliedschaft werden alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils gebündelt vertreten, ob diese nun wollen oder nicht.
Mit Beginn des Jahres wurde die kalte Progression abgeschafft. Zwei Drittel der Einnahmen durch diese schleichende Steuererhöhung fließen automatisch zurück an die Steuerzahler. Das verbleibende Drittel können die Regierungsparteien je nach politischer Schwerpunktsetzung verteilen. Das bedeutet, dass die tatsächliche Belastung durch die kalt
Mit Beginn des Jahres wurde die kalte Progression abgeschafft. Zwei Drittel der Einnahmen durch diese schleichende Steuererhöhung fließen künftig automatisch zurück an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das verbleibende Drittel können die Regierungsparteien je nach politischer Schwerpunktsetzung verteilen. Was die Abschaffung der kalten P
Gegründet um das Land in wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Belangen zu öffnen und neue Antworten auf die großen Herausforderungen zu liefern.
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