Beschäftigung

Kammern sind keine Pflichtübung

Eine faire Lohnfindung ist auch ohne Zwang zur Mitgliedschaft möglich.

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Zwar gibt es neben Österreich auch in Luxemburg die Pflichtmitgliedschaft für Arbeitnehmer bei einer Interessenvertretung. In allen anderen Ländern Europas ist die Mitgliedschaft jedoch freiwillig. Und es unterscheidet sich auch stark, welche Rechte und Pflichten die Arbeitnehmervertretungen selbst haben. Nur in Luxemburg und zwei deutschen Bundesländern dürfen sie Lohnverhandlungen für ihre Mitglieder führen.

Lohnverhandlungen können also auch ganz anders geführt werden als in Österreich. Die Agenda Austria hat Beispiele zusammengetragen, wie die Lohnfindungen andernorts funktioniert. In Dänemark etwa gelten für etwa 80 Prozent der Arbeitnehmer Kollektivverträge, die zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft ausgehandelt werden (beiderseits ohne Pflichtmitgliedschaft). Die Verträge sehen aber keine Löhne auf Branchenebene vor. Es gilt ein Mindestlohn, und was darüber hinaus geht, wird auf Betriebsebene zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Interes- senvertretungen spielen dann keine Rolle.

Wie viele Mitglieder die Arbeitnehmer- und die Arbeitgebervertretung hat, spielt keine Rolle dafür, wie weit Kollektivverträge verbreitet sind (oder nicht). Wichtiger als die Mitgliederzahl sind gesetzliche Bestimmungen, die regeln, wie Kollektivverträge auch auf Unternehmen ausgeweitet werden können, die bei keiner Arbeitgeberorganisation sind.

So wird in Finnland ein kollektivvertraglich vereinbarter Lohn auf eine gesamte Branche ausgeweitet, wenn er mehr als 50 Prozent der in der Branche Beschäftigten erfasst.

Es gibt also Alternativen zum bestehenden System: Faire Löhne lassen sich auch ohne Pflichtmitgliedschaft bei den Kammern verhandeln und durchsetzen.

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